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Reformgewitter voraus!

Reformgewitter voraus!

Foto: Erstellt mit Midjourney.


Warum der Minijob seinen Sonderstatus verlieren dürfte

Der Minijob war über zwanzig Jahre der Liebling der deutschen Arbeitsmarktpolitik: wenig Abgaben, wenig Aufwand und für Arbeitgeber ein Schnäppchen. Doch damit ist bald ziemlich sicher Schluss.

Was gerade läuft

Vier Reformstränge steuern parallel auf denselben Termin zu: den 1. Januar 2027. Und sie stehen an völlig unterschiedlichen Stellen im Verfahren.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hebt die Krankenversicherungs-Pauschale für gewerbliche Minijobs an, von 13 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Das wären nach aktuellem Stand rund 17,5 Prozent. Dieses Gesetz hat die Hürden Bundestag und Bundesrat bereits passiert und steht nahe an der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Das Pflegeneuordnungsgesetz schließt eine alte Lücke, denn bisher fällt auf Minijob-Entgelte kein Pflegebeitrag an. Ab 2027 sollen Arbeitgeber ran: 3,6 Prozent bei gewerblichen Minijobs, 1,5 Prozent im Privathaushalt. So steht es im bisherigen Referentenentwurf, die Zustimmungen im Kabinett und Parlament fehlen noch.

Die Pauschsteuer soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Das steht im Koalitionsbeschluss „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli. Verbindlich ist davon noch gar nichts: kein Kabinettsbeschluss, kein Referentenentwurf, aber immerhin erklärter politischer Wille im Rahmen der geplanten Einkommensteuerreform.

Und die Alterssicherungskommission empfiehlt, den rentenrechtlichen Sonderstatus des Minijobs gleich ganz zu kippen, also Opt-out raus und Ausnahmen nur noch für Schüler. Das ist bislang eine Empfehlung, die Bundesregierung hat die Entscheidung auf den Herbst 2026 vertagt.

 


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Ein deutscher Sonderweg

Man muss wissen, woher der Minijob kommt. 1999 als 630-Mark-Job gestartet, 2003 mit Hartz II zum 400-Euro-Job ausgebaut, seither immer wieder angehoben, zuletzt dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Ein Konstrukt, das in dieser Form fast nur Deutschland kennt. Andere Länder haben Teilzeit, Kleinstbeschäftigung, Zuverdienstregeln, aber selten eine eigene, dauerhaft privilegierte Kategorie mit eigenem Meldeweg und eigener Pauschallogik. Genau die soll jetzt offenbar konzertiert abgebaut werden, auf vier Ebenen gleichzeitig.

Vier Absender, vier Ziele

Die gesetzliche Krankenversicherung will ihre Finanzen stabilisieren, die Pflegeversicherung ihre. Das Finanzministerium sucht Einnahmen, die Rentenkommission braucht diese ebenfalls. Jeder Strang für sich ist nachvollziehbar.

In der Summe treffen sie denselben Minijob, doch wurde dabei auch die Gesamtwirkung durchgerechnet?

Was heißt das für uns?

Rechnen. Und zwar bald.

Auf einen gewerblichen Minijob sollen ab 2027 rund 17,5 Prozent KV-Pauschale plus 3,6 Prozent Pflege kommen, also allein gut 21 Prozent für Gesundheit und Pflege. Dazu 5 statt 2 Prozent Pauschsteuer. Nebenbei steigt zum 1. Januar 2027 der Mindestlohn auf 14,60 Euro, und die Minijob-Grenze wandert von 603 auf 633 Euro. Rund 6,8 Millionen Beschäftigte hängen an dieser Rechnung.

Wer ohnehin mehr Stunden braucht, sollte den Umstieg auf Teilzeit oder Midijob durchrechnen. Wer bei der Pauschsteuer bleibt, sollte prüfen, ob die individuelle Besteuerung über ELStAM günstiger wird. Und wer mit vielen Minijobbern arbeitet, kommt um die strategische Frage nicht herum:

Wie viel Arbeitsvolumen lässt sich auf weniger Köpfe mit mehr Stunden bündeln?


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