So geht Payroll
- Der Blog -

Steuerklasse 6 (VI): Was Lohnexperten wissen und erklären müssen

Steuerklasse 6 (VI): Was Lohnexperten wissen und erklären müssen

Foto: Erstellt mit Midjourney.

Wenn irgendwo auf der Abrechnung plötzlich „Steuerklasse VI“ auftaucht, ist die Verwirrung bei den betroffenen Beschäftigten meist groß und das bekommen wir im Lohnbüro bald zu spüren. Das ist verständlich, denn mit Klasse VI gibt’s deutlich weniger Netto.

Umso wichtiger ist es, die Sache ruhig und verständlich zu erklären und klar zu sagen, was zu tun ist.

 


Die Sache mit der Steuerklasse 6 (VI)

 

Steuerklasse VI springt immer dann ein, wenn das Finanzamt mit den vorhandenen Daten nicht eindeutig weiß, wie die steuerliche Zuordnung laufen soll.

Zwei Gründe sehen wir in der Praxis ständig: Entweder hat jemand mehrere Jobs gleichzeitig – oder die ELStAM-Daten sind nicht vollständig oder falsch.

 

Klassiker sind: Neueintritt ohne Steuer-ID, Umzug ohne Ummeldung, ein noch nicht abgemeldeter Vorarbeitgeber oder gar kein Hauptarbeitgeber im System. Dann zieht das ELStAM-System eben die Notbremse und setzt Steuerklasse VI ein.

 

Was heißt das für die Abrechnung? Ganz einfach: kein Freibetrag, keine Pauschalen, kein Pardon. Der Steuerabzug ist spürbar höher. Aber das Ganze ist kein Weltuntergang, solange der Beschäftigte Bescheid weiß und aktiv wird. Und da kommen wir ins Spiel.

 

Was wir in so einem Fall vermitteln müssen, ist vor allem eins: Ruhe. Klasse VI ist nicht falsch, sie ist vorausschauend. Sie schützt davor, dass zu wenig versteuert wird. Und sie lässt sich korrigieren. Nur eben nicht durch uns. Denn eines ist ganz klar: Wir im Lohnbüro können die Steuerklasse nicht ändern. Das läuft ausschließlich über das Finanzamt oder über das ELSTER-Portal. Was wir aber sehr wohl tun können, ist erklären, woran es liegt - und was betroffene Beschäftigte konkret tun müssen.


Video-Tipp: Was bedeutet ELStAM?

Quelle Youtube: PAYROLL KOLLEGE


Drei wichtige Punkte

Diese drei wichtigsten Punkte sollten wir auf jeden Fall parat haben:

  1. ELStAM-Daten prüfen. Am einfachsten über das ELStAM-Protokoll. Dort sieht man, welche Steuerklasse aktuell hinterlegt ist, ob ein Hauptarbeitgeber zugewiesen ist und ob die Daten vollständig sind.

  2. Hauptarbeitgeber festlegen. Vor allem bei mehreren Jobs muss klar sein, welcher der „erste“ Arbeitgeber ist. Wenn das fehlt, kommt automatisch Klasse VI.

  3. Fehler klären. Wenn etwas nicht stimmt, zum Beispiel eine falsche Steuer-ID. oder ein Alt-Arbeitgeber, der noch im System hängt, dann muss das Finanzamt ran. Ein kurzer Anruf reicht oft schon.

Was wir tun können

Die Sache früh erkennen! Oft sehen wir schon beim Neueintritt, ob etwas hakt. Oder wenn auffällt, dass jemand deutlich mehr Steuern zahlt, als er müsste. Dann lohnt sich ein kurzer Hinweis, bevor der Beschäftigte selbst auf die Idee kommt.

Auch ein Infoblatt (oder eine Standardmail) können helfen, in denen alles Wichtige erklärt ist. Das spart Zeit, vermeidet Rückfragen und kommt meistens gut an.

Außerdem ist bei der Steuerklasse VI selten etwas endgültig verloren, auch wenn’s erst mal weh tut.

Spätestens mit der Einkommensteuererklärung wird alles wieder glattgezogen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Steuererklärung gemacht wird.


Fazit:

Steuerklasse 6 ist kein Drama, sondern ein Hinweis auf einen Mangel.

Wir Lohnleute sind dafür da, dies verständlich zu erklären und einen klaren Weg aus der Situation aufzuzeigen.
Als Profis wissen wir: Mit dem richtigen Tonfall ist schon viel gewonnen.


Mit dem richtigen Tonfall ist schon viel gewonnen.


Podcast-Tipp:
Einmalzahlungen und die liebe Lohnsteuer


 Lesetipp: Sinas Senf

 Foto: Erstellt mit Midjourney.


Haftungsausschluss

Die Inhalte auf dieser Webseite dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen können eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen, insbesondere nicht mit Blick auf spezielle individuelle Fallgestaltungen. Alle bereitgestellten Informationen sind folglich ohne Gewähr auf Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität.

© FunnelCockpit