So geht Payroll
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Foto: Erstellt mit Midjourney.
„Phantomlohn“, was ist da denn los? Eine ganze Menge ist los! Es geht um Entgelt, das niemals bezahlt wurde, aber trotzdem beitragspflichtig in der Sozialversicherung ist.
Höchste Zeit also, über dieses Thema zu schreiben und die häufigsten Fehlerquellen zu benennen.
Wir sprechen von Phantomlohn (oder auch Fiktivlohn), wenn das geschuldete Arbeitsentgelt nicht oder nicht vollständig gezahlt wird. Trotzdem werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, denn in der „SV“ gilt das Entstehungsprinzip:
Sobald ein Anspruch entsteht, entstehen auch Beiträge , selbst wenn die betroffenen Mitarbeiter ihre Kohle nie bekommen.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 01.01.2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Wenn der tatsächlich gezahlte Stundenlohn darunterliegt, entsteht Phantomlohn.
Bei Krankheit oder Urlaub müssen alle regelmäßigen Lohnbestandteile fortgezahlt werden; auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge), Provisionen oder Prämien. Werden die vergessen, entsteht ein fiktiver Entgeltanspruch und wir sind schon wieder mitten im Phantomlohn.
Wenn keine wöchentliche Mindestarbeitszeit vertraglich festgelegt ist, gelten automatisch 20 Stunden pro Woche als vereinbart (§ 12 TzBfG). Bei Minijobs sprengt das schnell die Geringfügigkeitsgrenze.
Auch tarifliche Mindestlöhne oder Betriebsvereinbarungen zählen. Ein Verzicht durch den Mitarbeiter ist hier irrelevant, der Anspruch bleibt bestehen.
Wird Urlaub nicht genommen und auch nicht abgegolten, entsteht ebenfalls Phantomlohn. Das gilt natürlich auch bei geringfügig Beschäftigten.
Foto: Erstellt mit Midjourney.
Fiktiver Lohn kann für Arbeitgeber schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden, weil mehrere Faktoren ineinandergreifen.
Zunächst ist die Rentenversicherung berechtigt, Beiträge bis zu vier Jahre rückwirkend nachzufordern - bei Vorsatz können sogar bis zu 30 Jahre daraus werden. Außerdem muss der Arbeitgeber in solchen Fällen nicht nur seinen eigenen Anteil, sondern auch den Arbeitnehmeranteil vollständig tragen. Ein Rückgriff auf den Mitarbeiter ist dabei nur sehr eingeschränkt möglich und auf maximal drei Monate begrenzt.
In der Summe führt dies häufig zu Nachforderungen im fünfstelligen Bereich, die zusätzlich durch Säumniszuschläge und mögliche Strafzahlungen weiter ansteigen.

Phantomlohn ist ein echtes Risiko für Unternehmen, besonders bei Minijobs, Abrufarbeit und Entgeltfortzahlung. Die Rentenversicherung prüft diese Punkte gezielt, und die finanziellen Folgen sind erheblich. Es lohnt sich, hier auf der Hut zu sein und die Verträge, Löhne und Prozesse konstant zu prüfen.
Es geht um Entgelt das niemals bezahlt wurde, aber trotzdem beitragspflichtig in der SV ist!
Phantomlohn ist Arbeitsentgelt, das rechtlich geschuldet, aber nicht gezahlt wurde und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterliegt.
Durch Unterschreitungen des Mindestlohns, unvollständige Entgeltfortzahlung bei Krankheit, ungeregelte Abrufarbeit oder nicht gewährten Urlaub.
Rückwirkende Beitragsforderungen im Extremfall bis zu 30 Jahre, hohe Säumniszuschläge und nur wenig Rückgriffsmöglichkeit auf Mitarbeiter.
Mit klaren Arbeitsverträgen, vollständiger Entgeltfortzahlung, regelmäßiger Prüfung des Mindestlohns und sauberer Urlaubsdokumentation.
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Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
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Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
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Martin Stolzenburg | Mister bAV®
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
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Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
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Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“

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