So geht Payroll
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Foto: Erstellt mit Midjourney.
Seit dem 1. Juni 2025 ist der neue Mutterschutz am Start. Klingt trocken, ist aber für die Lohnabrechnung in der Praxis ziemlich wichtig. Vor allem, weil sich einiges geändert hat und es in diesem Bereich oft zu Rückfragen kommt. Zeit für ein kleines Refresh.
Der Mutterschutz schützt schwangere Frauen und junge Mütter vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz und sichert gleichzeitig das Einkommen. Ganz zentral dabei: Beschäftigungsverbote und Zahlungen wie Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Und genau da gibt’s seit Juni 2025 eine Neuerung.
Seit dem 1.6.2025 gibt es auch Mutterschutzfristen für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. In diesen Fällen gilt jetzt:
Das Ganze läuft über das bekannte Umlageverfahren U2: Der Arbeitgeber zahlt vor, bekommt aber alles wieder zurück.
Es gibt drei Arten:
In allen Fällen gilt: Der Arbeitgeber darf die Frau nicht beschäftigen, muss aber je nach Fall, entweder Mutterschaftslohn oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.
Das Mutterschaftsgeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse: 13 Euro pro Kalendertag.
Bei privat Versicherten: einmalig 210 Euro über das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Wenn das bisherige Netto höher war (was fast immer der Fall ist), kommt der Arbeitgeber ins Spiel:
Er zahlt den Differenzbetrag als Zuschuss.
Faustregel: (Tages)netto - 13€ = Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (auch bei privat Versicherten Frauen)
Und holt sich das Geld per U2 wieder zurück.
Der Zuschuss wird wie folgt berechnet:
Berechnungsgrundlage sind immer die letzten 3 voll abgerechneten Abrechnungszeiträume vor der Schwangerschaft.
Beispiel: Mutterschutz beginnt am 15.08. dann werden die letzten 3 Abrechnungsmonate: Mai, Juni und Juli herangezogen.
Nettogehälter (ohne Einmalzahlungen) im:
Mai: 2.415€ netto
Juni: 2.600€ netto
Juli: 2.600€ netto
Gesamt = 7.615€
Gesamt: 7.615€ / 90 Tage = 84,61€ Tages netto - 13€ tägliches Mutterschaftsgeld = 71,61€ Arbeitgeber Zuschuss zum Mutterschaftsgeld pro Kalendertag.
71,61€ * Kalendertage im Mutterschutz
August: 16 Tage * 71,61€ = 1.145,76€
September: 30 Tage * 71,61€ = 2.148,33€
Oktober: 31 Tage * 71,61€ = 2.219,94€
November: 22 Tage * 71,61€ = 1.575,42€
Die Faustregel zum
Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld:
"(Tages)netto - 13€ = AG Zuschuss (auch bei privat Versicherten Frauen)"
Mutterschutz ist kein Hexenwerk, aber man muss wissen, was man tut.
Seit Juni 2025 ist es besonders wichtig, die neue Regelung bei Fehlgeburten im Blick zu haben. Für die Abrechnung heißt das: Bescheinigung prüfen, Fristen einhalten, sauber berechnen, korrekt erstatten. So läuft das. So geht Payroll.
Elternzeit aus der Sicht der Gehaltsabrechnung
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Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
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Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
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Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
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Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
ÜBER DEN AUTOR
Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“
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