So geht Payroll
- Der Blog -
Die Kurzarbeit rettet Jobs, keine Frage. Doch in der Payroll sorgt sie regelmĂ€Ăig fĂŒr Kopfzerbrechen, von wegen Soll-Entgelt, Ist-Entgelt, fiktives Entgelt und Konsorten.
Genau hier passieren Fehler, die spĂ€ter in der BetriebsprĂŒfung richtig teuer werden können. Wie kannst du Kurzarbeit sauber und sicher abrechnen? Wir versuchen, es dir zu erklĂ€ren. đ
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Kurzarbeit bedeutet eine vorĂŒbergehende Reduzierung der Arbeitszeit. Das ArbeitsverhĂ€ltnis bleibt indes vollstĂ€ndig bestehen, alle sozialversicherungsrechtlichen GrundsĂ€tze laufen weiter. Gleichzeitig kommt mit dem berĂŒhmten Kurzarbeitergeld (KUG) eine zusĂ€tzliche Komponente ins Spiel, die du sauber integrieren musst.
Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur fĂŒr Arbeit (BA) gezahlt, aber ĂŒber den Arbeitgeber abgewickelt. Du zahlst es also aus, beantragst es bei der BA und bekommst es spĂ€ter erstattet. Damit das funktioniert, brauchst du eine saubere arbeitsrechtliche Grundlage und vor allem eine korrekte Abbildung in der Entgeltabrechnung. Die Basis dafĂŒr sind pauschalierte Nettoentgelte â und exakt hier beginnt die eigentliche Herausforderung.
Quelle Youtube: PAYROLL KOLLEGE
Auf den ersten Blick wirkt die steuerliche Behandlung unkompliziert, denn das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Doch es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz fĂŒr das ĂŒbrige Einkommen wird also in der Regel erhöht, was bei der EinkommensteuererklĂ€rung fĂŒr böse Ăberraschungen sorgen kann.
Du musst das Kurzarbeitergeld also sauber in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Gleichzeitig darfst du KUG-ZuschĂŒsse des Arbeitgebers nicht falsch behandeln, denn diese sind grundsĂ€tzlich steuerpflichtig.
Die Versicherungspflicht bleibt in allen Zweigen bestehen, selbst bei Kurzarbeit Null. Was sich Ă€ndert, ist ausschlieĂlich die Grundlage, auf der BeitrĂ€ge berechnet werden.
Das macht die Sache komplex, denn plötzlich arbeitest du nicht mehr mit einem Entgelt, sondern mit mehreren.
Besonders spannend wird es bei freiwillig krankenversicherten Mitarbeitern. Hier bleibt die Mitgliedschaft bestehen, auch wenn das Einkommen sinkt. Die Beitragsberechnung folgt weiterhin den Regeln der freiwilligen Versicherung, inklusive Mindestbemessung. Der Arbeitgeberzuschuss muss aber neu und korrekt berechnet werden. Hier passieren in der Praxis die meisten Fehler, weil alte Logiken einfach weitergefĂŒhrt werden.
Wenn du Kurzarbeit wirklich verstehen willst, musst du die Systematik dahinter beherrschen. Und die besteht aus den drei GröĂen Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und fiktives Entgelt.
Das Soll-Entgelt ist das, was der Mitarbeiter ohne Kurzarbeit verdient hÀtte.
Das Ist-Entgelt ist das, was tatsÀchlich gezahlt wird.
Die Differenz daraus bildet die Grundlage fĂŒr das fiktive Entgelt, von dem wiederum 80 Prozent angesetzt werden. Dieses fiktive Entgelt ist entscheidend fĂŒr die Sozialversicherung. Es sorgt dafĂŒr, dass trotz reduzierter Arbeitszeit weiterhin eine gewisse Absicherung bestehen bleibt.
Tricky ist die Berechnung der SozialversicherungsbeitrÀge!
Auf das Ist-Entgelt laufen die SV-BeitrĂ€ge ganz normal. Auf das fiktive Entgelt fallen BeitrĂ€ge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an, die Arbeitslosenversicherung bleibt auĂen vor. Die BeitrĂ€ge aus dem fiktiven Entgelt trĂ€gt ausschlieĂlich der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer wird nicht daran beteiligt.
Gerade beim fiktiven Entgelt musst du hier sauber prĂŒfen, immer brav getrennt nach Versicherungszweigen. Das fiktive Entgelt ist nicht unbegrenzt beitragspflichtig, es wird jeweils nur bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze berĂŒcksichtigt.
GrundsĂ€tzlich sind diese ZuschĂŒsse steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei â solange sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld eine bestimmte Grenze nicht ĂŒberschreiten. Diese Grenze liegt bei 80 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Nicht Brutto. Netto.
Sobald ein Feiertag in die Kurzarbeit fĂ€llt, greift nicht mehr das Kurzarbeitergeld, sondern die normale Entgeltfortzahlung. Das hat zur Folge, dass dieses Entgelt ganz regulĂ€r steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, inklusive der ĂŒblichen Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Auch bei Einmalzahlungen bleibt die Systematik der normalen Entgeltabrechnung bestehen. Entscheidend ist hier vor allem die korrekte BerĂŒcksichtigung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen.
In der Rentenversicherung wird immer die Summe aus Ist-Entgelt und fiktivem Entgelt gemeldet. Nur so stimmen BeitrĂ€ge und RentenansprĂŒche ĂŒberein.
Kurzarbeit ist kein Hexenwerk! Wenn du die Logik hinter Soll-, Ist- und fiktivem Entgelt verstanden hast, die Beitragsbemessungsgrenzen sauber prĂŒfst und bei ZuschĂŒssen sowie SonderfĂ€llen genau hinschaust, bist du auf der sicheren Seite.
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Ist Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?
Nein, aber es erhöht ĂŒber den Progressionsvorbehalt den Steuersatz.
Wer trÀgt die SV-BeitrÀge auf das fiktive Entgelt?
Diese trĂ€gt ausschlieĂlich der Arbeitgeber.
Sind ZuschĂŒsse zum Kurzarbeitergeld sozialversicherungspflichtig?
Nein, solange die 80-Prozent-Grenze des pauschalierten Nettoentgelts eingehalten wird.
Was wird an die Rentenversicherung gemeldet?
Die Summe aus Ist-Entgelt und fiktivem Entgelt.

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ĂBER DIE AUTORIN

Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berÀt Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
ĂBER DIE AUTORIN

Dr. Michaela Felisiak
ĂBER DEN AUTOR

Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berÀt deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher AufsĂ€tze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte fĂŒr innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und BeschĂ€ftigtendatenschutz.
ĂBER DEN AUTOR

Stephan Timper
ĂBER DEN AUTOR

Martin Stolzenburg | Mister bAVÂź
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als âMr. bAVÂźâ bekannt.
Er berĂ€t seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre BeschĂ€ftigten zur bAV und kann als unabhĂ€ngiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschlieĂend alte und neue VertrĂ€ge gleichermaĂen betreuen.
ĂBER DEN AUTOR

Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgÀngig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- AuĂerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
ĂBER DEN AUTOR

Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGEŸ betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast âSo geht Payrollâ, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verstĂ€ndlich erklĂ€rt.
Der gelernte Konditor und BĂŒrokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft fĂŒr die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder loslieĂ. Seine Mission ist: âDinge einfach machen!â

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