So geht Payroll
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15.10.2025 18:35Foto: Erstellt mit Midjourney.
Die berühmte „JAEG“ – also die Jahresarbeitsentgeltgrenze – ist einer dieser Begriffe, bei dem viele Beschäftigte erstmal aussteigen. Dabei ist die Bedeutung ganz einfach:
Die JAEG entscheidet darüber, ob jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder in die private wechseln darf.
Die JAEG gehört zu den Basics, die jedes Jahr neu geprüft und dokumentiert werden müssen, insbesondere beim Jahreswechsel, aber auch bei Vertragsänderungen, Elternzeit oder Gehaltserhöhungen.
Wer dauerhaft mehr als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, ist nicht mehr gesetzlich pflichtversichert und kann sich privat versichern, muss es aber nicht. Wer unter der Grenze liegt, bleibt automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Schwelle nennt man auch Versicherungspflichtgrenze.
Für das Jahr 2025 gelten folgende Grenzen:
Diese Werte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales offiziell bestätigt und gelten seit dem 1. Januar 2025.
Es zählt nur das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, das voraussichtlich dauerhaft gezahlt wird. Dazu gehören das Grundgehalt, regelmäßige Zulagen, geldwerte Vorteile und Sachbezüge.
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, werden nur berücksichtig, wenn sie mit hinreichender Sicherheit feststehen!
Nicht berücksichtigt werden dagegen, Boni, Tantiemen oder Jubiläumszuwendungen, die nicht mit hinreichender Sicherheit feststehen.
Die Versicherungspflicht wird nicht rückwirkend geändert. Wenn also jemand im Januar noch über der JAEG liegt, aber ab April in Elternzeit geht und dadurch unter die Grenze rutscht, bleibt der Status zunächst bestehen.
Der Wechsel in die Pflichtversicherung erfolgt erst ab dem Zeitpunkt, an dem das neue (niedrigere) Entgelt tatsächlich gezahlt wird. Das hat auch das Bundessozialgericht so entschieden. Entscheidend ist also nicht die Absicht oder Planung, sondern der tatsächliche Beginn der Einkommensveränderung.
Zum Jahreswechsel ist die JAEG-Prüfung Pflichtprogramm, vor allem bei bestehenden privat krankenversicherten Beschäftigten. Doch auch während des Jahres lohnt sich ein genauer Blick, wenn:
In solchen Fällen klären wir, ob die Entgeltgrenze dauerhaft über- oder unterschritten wird und dokumentieren das entsprechend.
Gerade bei Neueintritt oder Vertragsänderung ist es hilfreich, die Kernaussage knapp und klar auf den Punkt zu bringen. Zum Beispiel so:
Nur wer mit seinem regelmäßigen Jahresgehalt über der Grenze liegt, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Einmalzahlungen zählen nur, wenn sie mit hinreichender Sicherheit feststehen! Uregelmäßige Einmalzahlungen zählen dagegen nicht, denn es geht um das planbare, feste Einkommen.
Das hilft auch, Missverständnisse bei einmaligen Zahlungen wie Bonus oder Urlaubsabgeltung zu vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet, ob Arbeitnehmer in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Änderungen wie Teilzeit oder Elternzeit beeinflussen den Status, aber die Versicherungspflicht tritt erst ein, wenn die JAEG tatsächlich unterschritten wird.
Die JAEG ist ein fester Bestandteil jeder sauberen Lohnabrechnung.
Für uns ist sie Routine, für die Beschäftigten aber oft ein Buch mit sieben Siegeln.
Deshalb kommt es darauf an, bei der Prüfung sauber zu arbeiten und den richtigen Zeitpunkt für die Bewertung zu kennen. Außerdem müssen wir die Regeln so erklären können, dass sie jeder versteht.
Foto: Selbst erstellt von Kai Fröhling
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Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
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Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
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Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
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Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
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Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“
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