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Wichtig, komplex und folgenreich: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Wichtig, komplex und folgenreich: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

15.10.2025 18:35Foto: Erstellt mit Midjourney.

Die berühmte „JAEG“ – also die Jahresarbeitsentgeltgrenze – ist einer dieser Begriffe, bei dem viele Beschäftigte erstmal aussteigen. Dabei ist die Bedeutung ganz einfach:

 

Die JAEG entscheidet darüber, ob jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder in die private wechseln darf.

 

Die JAEG gehört zu den Basics, die jedes Jahr neu geprüft und dokumentiert werden müssen, insbesondere beim Jahreswechsel, aber auch bei Vertragsänderungen, Elternzeit oder Gehaltserhöhungen.

 

Was bedeutet die JAEG in der Praxis?

Wer dauerhaft mehr als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, ist nicht mehr gesetzlich pflichtversichert und kann sich privat versichern, muss es aber nicht. Wer unter der Grenze liegt, bleibt automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Schwelle nennt man auch Versicherungspflichtgrenze.

Wie hoch ist die JAEG 2025?

Für das Jahr 2025 gelten folgende Grenzen:

  • Die allgemeine JAEG liegt bei 73.800 Euro brutto im Jahr.
  • Für Beschäftigte, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt weiterhin die besondere Grenze von 66.150 Euro.

Diese Werte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales offiziell bestätigt und gelten seit dem 1. Januar 2025.

Was zählt zum Jahresarbeitsentgelt?

 

Es zählt nur das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, das voraussichtlich dauerhaft gezahlt wird. Dazu gehören das Grundgehalt, regelmäßige Zulagen, geldwerte Vorteile und Sachbezüge.

 

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, werden nur berücksichtig, wenn sie mit hinreichender Sicherheit feststehen!

 

Nicht berücksichtigt werden dagegen, Boni, Tantiemen oder Jubiläumszuwendungen, die nicht mit hinreichender Sicherheit feststehen.


 Podcast-Tipp: Märzklausel gefällig?

 

 


Was passiert bei Gehaltsänderungen oder Elternzeit?

 

Die Versicherungspflicht wird nicht rückwirkend geändert. Wenn also jemand im Januar noch über der JAEG liegt, aber ab April in Elternzeit geht und dadurch unter die Grenze rutscht, bleibt der Status zunächst bestehen.

 

Der Wechsel in die Pflichtversicherung erfolgt erst ab dem Zeitpunkt, an dem das neue (niedrigere) Entgelt tatsächlich gezahlt wird. Das hat auch das Bundessozialgericht so entschieden. Entscheidend ist also nicht die Absicht oder Planung, sondern der tatsächliche Beginn der Einkommensveränderung.


Was wir als Lohnprofis regelmäßig prüfen sollten

Zum Jahreswechsel ist die JAEG-Prüfung Pflichtprogramm, vor allem bei bestehenden privat krankenversicherten Beschäftigten. Doch auch während des Jahres lohnt sich ein genauer Blick, wenn:

  • ein Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung bekommt
  • Teilzeit vereinbart wird
  • ein Bonusvertrag zu einer regelmäßigen Zulage wird
  • sich bei einer Rückkehr aus Elternzeit das Einkommen neu zusammensetzt

In solchen Fällen klären wir, ob die Entgeltgrenze dauerhaft über- oder unterschritten wird und dokumentieren das entsprechend.

Wie wir es den Beschäftigten erklären können

 

Gerade bei Neueintritt oder Vertragsänderung ist es hilfreich, die Kernaussage knapp und klar auf den Punkt zu bringen. Zum Beispiel so:

 

Nur wer mit seinem regelmäßigen Jahresgehalt über der Grenze liegt, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Einmalzahlungen zählen nur, wenn sie mit hinreichender Sicherheit feststehen! Uregelmäßige Einmalzahlungen zählen dagegen nicht, denn es geht um das planbare, feste Einkommen.

 

Das hilft auch, Missverständnisse bei einmaligen Zahlungen wie Bonus oder Urlaubsabgeltung zu vermeiden.

 


Das Wichtigste in Kürze:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet, ob Arbeitnehmer in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Änderungen wie Teilzeit oder Elternzeit beeinflussen den Status, aber die Versicherungspflicht tritt erst ein, wenn die JAEG tatsächlich unterschritten wird.


Fazit

Die JAEG ist ein fester Bestandteil jeder sauberen Lohnabrechnung.

Für uns ist sie Routine, für die Beschäftigten aber oft ein Buch mit sieben Siegeln.

 

Deshalb kommt es darauf an, bei der Prüfung sauber zu arbeiten und den richtigen Zeitpunkt für die Bewertung zu kennen. Außerdem müssen wir die Regeln so erklären können, dass sie jeder versteht.


Lesetipp:
Die JAEG- Prüfung


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 Foto: Selbst erstellt von Kai Fröhling


 

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