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Aktivrente ab 2026: Was auf Payroll und HR wirklich zukommt

Aktivrente ab 2026: Was auf Payroll und HR wirklich zukommt

Foto: Erstellt mit Midjourney.

Ab 2026 dürfen Rentner steuerfrei weiterarbeiten – und das nicht zu knapp. Mit der neuen Aktivrente sind bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei, zusätzlich zum regulären Grundfreibetrag von 1.029 Euro. Macht unterm Strich: 3.029 Euro steuerfrei im Monat, wenn alle Voraussetzungen stimmen.


Für die Beschäftigten klingt das nach einem echten Anreiz. Für uns in Payroll und HR heißt das: neue Regeln, mehr Prüfroutinen und viele Fragen, die ab Januar 2026 auf unseren Schreibtischen landen werden.

Was steckt hinter der Aktivrente?

Das Prinzip ist einfach: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (aktuell 67 Jahre, je nach Geburtsjahrgang leicht gestaffelt), darf freiwillig im Job bleiben und bekommt dafür einen monatlichen Steuerbonus.

Der neue Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich gilt aber nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.

Kein Anspruch besteht für Minijobber, Selbstständige, Beamte oder rein ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch Geschäftsführer ohne echtes Angestelltenverhältnis sind raus.

Was bringt's den Beschäftigten?

Finanziell lohnt es sich. Kombiniert mit dem allgemeinen Grundfreibetrag von 1.029 Euro monatlich ergibt sich ein steuerfreier Gesamtbetrag von bis zu 3.029 Euro pro Monat, ganz ohne Progressionsvorbehalt. Der zusätzliche Freibetrag führt also nicht dazu, dass der restliche Lohn höher besteuert wird. Wer außerdem freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlt, kann seine Altersrente sogar noch steigern.

Was bedeutet das für die Lohnabrechnung? 

Das Modell klingt einfach, wird in der Praxis aber knifflig.

Der Freibetrag gilt nämlich monatlich, nicht jährlich, nicht im Durchschnitt, und er lässt sich nicht vortragen oder aufsummieren.

Was in einem Monat nicht genutzt wird, ist weg. Punkt.

Das macht die Abrechnung fehleranfällig, gerade bei schwankenden Entgelten, Teilzeitmodellen oder Ein- und Austritten mitten im Monat.

 

Außerdem muss der Rentenstatus eindeutig sein. Wir müssen wissen, ob die Regelaltersgrenze wirklich überschritten ist, ob eine Rente bereits bezogen wird oder nur aufgeschoben wurde. Auch das hat Auswirkungen, etwa auf SV-Meldungen oder Steuermerkmale.

 

Weiterhin gilt: Auch wenn der Beschäftigte selbst keine Rentenbeiträge mehr leisten muss (es sei denn, er möchte das freiwillig), bleibt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ganz normal bestehen.


Lesetipp: Dienstwagenversteuerung, endlich verständlich!

Foto: Erstellt mit Midjourney.


Was wir den Beschäftigten erklären sollten

Es wird seitens der Beschäftigten zu vielen Fragen kommen, auf die wir vorbereitet sein sollten.
Hier ein paar Beispiele:

  • Gilt das auch für mich, wenn ich nur Teilzeit arbeite?
  • Muss ich den Freibetrag irgendwo beantragen oder läuft das automatisch?
  • Warum wurde in einem Monat trotzdem Lohnsteuer abgezogen, obwohl ich unter 3.029 Euro war?
  • Kann ich weiter in die Rentenkasse einzahlen? Lohnt sich das überhaupt?

Hier hilft eine klare, verständliche Kommunikation - am besten kombiniert mit einem internen Infoblatt oder einer FAQ-Liste. Dann sind auch die Vorgesetzten auf dem aktuellen Stand.

 


Podcast-Folge | Dienstwagen on Fire:

 


Der Freibetrag gilt nämlich monatlich, nicht jährlich, nicht im Durchschnitt, und er lässt sich nicht vortragen oder aufsummieren.


Was wir vorbereiten sollten

Wer es sich 2026 leicht machen will, sollte jetzt die Grundlagen schaffen:

  • Systeme auf die neue Freibetragslogik vorbereiten
  • Kennzeichnung des Rentenstatus im Abrechnungssystem sauber abbilden
  • Prüfroutinen für die Monatsgrenze einbauen
  • ELStAM, Steuerklassen und Meldeverfahren rechtzeitig checken
  • Schulungen oder kurze Infos für HR-Teams bereitstellen

Berechnungsgrundlage sind immer die letzten 3 voll abgerechneten Abrechnungszeiträume vor der Schwangerschaft.

 

Was muss die Payroll beachten?

  • Schwangerschaft frühzeitig erfassen – Bescheinigung vom Arzt (inkl. Geburtstermin) muss vorliegen
  • Beginn der Mutterschutzfrist berechnen (6 Wochen vor Entbindungstermin)
  • Beschäftigungsverbote korrekt umsetzen
  • Mutterschaftsgeld-Anträge an die Krankenkasse übermitteln
  • Arbeitgeberzuschuss berechnen und per U2-Verfahren erstatten lassen
  • Bei Fehlgeburten ab 13. Schwangerschaftswoche: dieselben Regeln beachten wie bei regulären Entbindungen

Hörertipp:

 


Fazit:

Die Aktivrente ist ein echter Anreiz für alle, die freiwillig länger im Berufsleben bleiben wollen. Für uns in der Payroll bringt sie aber neue Herausforderungen.

Wer sich jetzt mit dem Thema beschäftigt, spart sich später unnötige Rückfragen, Fehlbuchungen und Korrekturen.

 


Der Podcast-Tipp: Entgelttransparenzrichtlinie, da kommt was auf uns zu!


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