So geht Payroll
- Der Blog -
Foto: Erstellt mit Midjourney.
Ab 2026 dürfen Rentner steuerfrei weiterarbeiten – und das nicht zu knapp. Mit der neuen Aktivrente sind bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei, zusätzlich zum regulären Grundfreibetrag von 1.029 Euro. Macht unterm Strich: 3.029 Euro steuerfrei im Monat, wenn alle Voraussetzungen stimmen.
Für die Beschäftigten klingt das nach einem echten Anreiz. Für uns in Payroll und HR heißt das: neue Regeln, mehr Prüfroutinen und viele Fragen, die ab Januar 2026 auf unseren Schreibtischen landen werden.
Das Prinzip ist einfach: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (aktuell 67 Jahre, je nach Geburtsjahrgang leicht gestaffelt), darf freiwillig im Job bleiben und bekommt dafür einen monatlichen Steuerbonus.
Der neue Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich gilt aber nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.
Kein Anspruch besteht für Minijobber, Selbstständige, Beamte oder rein ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch Geschäftsführer ohne echtes Angestelltenverhältnis sind raus.
Finanziell lohnt es sich. Kombiniert mit dem allgemeinen Grundfreibetrag von 1.029 Euro monatlich ergibt sich ein steuerfreier Gesamtbetrag von bis zu 3.029 Euro pro Monat, ganz ohne Progressionsvorbehalt. Der zusätzliche Freibetrag führt also nicht dazu, dass der restliche Lohn höher besteuert wird. Wer außerdem freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlt, kann seine Altersrente sogar noch steigern.
Das Modell klingt einfach, wird in der Praxis aber knifflig.
Der Freibetrag gilt nämlich monatlich, nicht jährlich, nicht im Durchschnitt, und er lässt sich nicht vortragen oder aufsummieren.
Was in einem Monat nicht genutzt wird, ist weg. Punkt.
Das macht die Abrechnung fehleranfällig, gerade bei schwankenden Entgelten, Teilzeitmodellen oder Ein- und Austritten mitten im Monat.
Außerdem muss der Rentenstatus eindeutig sein. Wir müssen wissen, ob die Regelaltersgrenze wirklich überschritten ist, ob eine Rente bereits bezogen wird oder nur aufgeschoben wurde. Auch das hat Auswirkungen, etwa auf SV-Meldungen oder Steuermerkmale.
Weiterhin gilt: Auch wenn der Beschäftigte selbst keine Rentenbeiträge mehr leisten muss (es sei denn, er möchte das freiwillig), bleibt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ganz normal bestehen.
Foto: Erstellt mit Midjourney.
Es wird seitens der Beschäftigten zu vielen Fragen kommen, auf die wir vorbereitet sein sollten.
Hier ein paar Beispiele:
Hier hilft eine klare, verständliche Kommunikation - am besten kombiniert mit einem internen Infoblatt oder einer FAQ-Liste. Dann sind auch die Vorgesetzten auf dem aktuellen Stand.
Der Freibetrag gilt nämlich monatlich, nicht jährlich, nicht im Durchschnitt, und er lässt sich nicht vortragen oder aufsummieren.
Wer es sich 2026 leicht machen will, sollte jetzt die Grundlagen schaffen:
Berechnungsgrundlage sind immer die letzten 3 voll abgerechneten Abrechnungszeiträume vor der Schwangerschaft.
Hörertipp:
Die Aktivrente ist ein echter Anreiz für alle, die freiwillig länger im Berufsleben bleiben wollen. Für uns in der Payroll bringt sie aber neue Herausforderungen.
Wer sich jetzt mit dem Thema beschäftigt, spart sich später unnötige Rückfragen, Fehlbuchungen und Korrekturen.
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ÜBER DIE AUTORIN
Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
ÜBER DIE AUTORIN
Dr. Michaela Felisiak
ÜBER DEN AUTOR
Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
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Stephan Timper
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Martin Stolzenburg | Mister bAV®
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
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Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
ÜBER DEN AUTOR
Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“
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