So geht Payroll
- Der Blog -
Für euch bringen Sie Licht ins Dunkle.
Im Herbst 2024 erging ein Urteil des LAG Stuttgart (01.10.2024 – 2 Sa 14/24),
das zeigt, dass selbst ein Dax-Unternehmen, wie die Mercedes-Benz AG,
nicht über ein strukturiertes Gehaltssystem verfügt.
In vielen anderen Unternehmen dürfte es ähnlich aussehen.
Das heißt nicht, dass man sich nun gemütlich zurücklehnen kann („nach dem Motto: Wir befinden uns in bester Gesellschaft“), sondern dass man erst recht jetzt tätig wird.
Denn spätestens am 07.06.2026 verschärfen sich die Regelungen zur Entgelttransparenz. Unternehmen sollten sich hierfür wappnen. Der erste Teil unserer Mini-Serie zu diesem Thema stellt Euch vor, worum es überhaupt geht.
Das Gebot der Entgeltgleichheit ist nichts Neues. Dies ist sowohl in Art. 157 AEUV sowie in § 3 Abs. 1 und § 7 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) geregelt. Zudem verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Gehaltsunterschiede beispielsweise aufgrund des Geschlechts. Dennoch handelt es sich bei diesen Regelungen bislang um einen „zahnlosen“ Tiger. Mit der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie wird sich das ändern.
Die Entgelttransparenz-Richtlinie stellt einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Lohnungerechtigkeit dar. Am 06.06.2023 trat die europäische Entgelttransparenz-Richtlinie (EU) 2023/970[1] in Kraft („EntgTransp-RL“). Bis zum 07.06.2026 haben die Mitgliedstaaten Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Viele Unternehmen haben noch nicht erkannt, was das konkret bedeutet und dass bereits jetzt Handlungsbedarf besteht, denn einiges wird sich grundlegend ändern.
[1] Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen“ RL (EU) 2023/970 vom 10.5.2023, L 132/21 (sog. Entgelttransparenz-Richtlinie).
Ein erster Blick auf die Entgelttransparenzrichtlinie zeigt, dass Unternehmen gut beraten sind, sich mit den anstehenden Änderungen frühzeitig vertraut zu machen und die Pflichten, die sie ohnehin treffen werden, für sich zu nutzen.
Hierbei ist im Blick zu haben, dass eine Vorreiterrolle bezüglich des Themas Entgelts für das Recruiting genutzt werden und die bestehende Belegschaft durch eine entsprechende Kommunikation motiviert und gebunden werden kann.
Das Wichtigste in Kürze:
Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die verschärften Anforderungen der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie vorbereiten, die ab dem 07.06.2026 gelten, da diese umfassendere Rechte für Arbeitnehmer und strengere Pflichten für Arbeitgeber, wie transparente Gehaltsstrukturen und detaillierte Auskunfts- und Berichtspflichten, vorschreibt.
Eine rechtzeitige Anpassung der Lohnsysteme und die Einführung geeigneter technischer Lösungen können nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch als strategischer Vorteil im Recruiting und zur Mitarbeiterbindung genutzt werden.
Die Podcast-Folge zum Thema:
Die EU Entgelttransparenzrichtlinie, da kommt was auf uns zu
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
ÜBER DIE AUTORIN
Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
ÜBER DIE AUTORIN
Dr. Michaela Felisiak
ÜBER DEN AUTOR
Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
ÜBER DEN AUTOR
Stephan Timper
ÜBER DEN AUTOR
Martin Stolzenburg | Mister bAV®
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
ÜBER DEN AUTOR
Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
ÜBER DEN AUTOR
Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“
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