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Werkstudenten 2026: Was erlaubt ist – und was richtig teuer wird

Werkstudenten 2026: Was erlaubt ist – und was richtig teuer wird

Foto: Erstellt mit Midjourney. 

Viele Unternehmen lieben Werkstudenten, denn sie sind flexibel, motiviert und günstiger als der „normale“ Mitarbeiter. Zudem bedeutet das für die Payroll erstmal weniger Sozialabgaben. Doch viele machen in Sachen Studentenjobs entscheidende Fehler, die oftmals über längere Zeit hinweg nicht auffallen.
Doch die Wahrheit liegt in der nächsten Betriebsprüfung.


Die Basics

„Der ist eingeschrieben, also passt das schon“.

Mitnichten, denn den Werkstudentenstatus gibt’s nur bei diesen Voraussetzungen:

  • Offiziell eingeschrieben, mit gültiger Immatrikulationsbescheinigung.
  • Kein Urlaubssemester, kein Studienende, kein duales Studium.
  • Während der Vorlesungszeit: maximal 20 Stunden pro Woche.

Wird eine dieser Voraussetzungen nicht eingehalten, entfällt der Werkstudentenstatus rückwirkend. Dann werden volle SV-Beiträge für alle Zweige nachkassiert.

Weniger Beiträge, mehr Verantwortung

Werkstudenten zahlen nur Beiträge zur Rentenversicherung.

Alles andere fällt weg; Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung liegen also bei null.

 

Die Krankenkasse bleibt jedoch die Einzugsstelle, auch bei privat versicherten Studenten. Und das System ist gnadenlos: Fehlt ein Nachweis oder wird eine Grenze gerissen, schlägt die SV-Keule voll zu.

 


Video-Tipp: Was sind Werkstudenten?

Quelle: Youtube Payroll Kollege


 

Prüfen und dokumentieren

Die goldene Regel:

Prüfen und vor allem dokumentieren. Drei Fragen müssen bei jedem Werkstudenten sauber beantwortet und abgelegt sein:

  1. Ist die Immatrikulationsbescheinigung aktuell?
  2. Liegt ein Nachweis der Vorlesungsfreien Zeiten vor?
  3. Bleiben wir in Vorlesungszeiten unter 20 Stunden in der Woche?

Zusätzlich sollte klar sein, ob ein Werkstudent noch weitere Jobs ausübt. Wenn ja, könnte zusammen die 20 Stundengrenze geknackt werden und dann ist der Werkstudentenprivileg Geschichte.

 


Video-Tipp: Die 5 Zweige der Sozialversicherung

Quelle: Youtube Payroll Kollege


Was Prüfer wirklich nervt

Manche Aussagen sind einfach zu schön, um wahr zu sein, aber leider aber auch zu falsch, um sie stehen zu lassen.

Hier ein paar unserer All-Time-Favorites direkt aus dem Payroll-Alltag:

  • „Die 20-Stunden-Regel? Das sieht ja keiner.“
  • „Immatrikulationsnachweis? Kommt noch… irgendwann.“
  • „Der war doch schon mal Werkstudent, dann passt das wieder, oder?“

Kurz gesagt: Nein, passt nicht.

Solche Aussagen führen direkt auf die Abschussliste der Betriebsprüfer und am Ende wird’s teuer. Denn jede neue Beschäftigung ist ein neuer Prüfprozess. Ob Werkstudent, Minijob oder Elternzeitvertretung, ohne gültige Nachweise steht das Ganze auf wackeligen Füßen.

Und auch wenn man denkt, es merkt schon keiner: Es gibt Prüfer, die lesen sogar E-Mail-Signaturen oder checken Studi-Bescheinigungen auf Zeiträume und Gültigkeit. Kein Witz.

 


Podcast-Tipp: Saisonarbeit

Quelle: Youtube Payroll Kollege


Also nochmal zusammengefasst:

  • Keine Nachweise, kein Sonderstatus.
  • Jede Beschäftigung muss immer einzeln geprüft werden.
  • Alte Unterlagen gelten nicht automatisch weiter.
  • Fehler kosten nicht nur Geld, sondern oft auch Vertrauen bei der Belegschaft und bei Prüfern.

Deshalb bitte dokumentieren, prüfen, nachhaken. Auch wenn das anstrengend ist.

Am Ende nervt es weniger als ein SV-Nachberechnungsbescheid mit hoher Nachzahlung.


Podcast-Tipp: Der Baulohn-Express

Quelle: Youtube Payroll Kollege


 

FAQ-Werkstudenten 2026

  • Was sind die Voraussetzungen für Werkstudenten?
    Eingeschrieben, max. 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit, keine berufsmäßige Tätigkeit.
  • Welche Sozialabgaben fallen an?
    Nur Rentenversicherung, der Rest entfällt.
  • Was passiert bei mehr als 20 Stunden/Woche?
    Dann wird die Beschäftigung rückwirkend voll SV-pflichtig.
  • Zählt ein Minijob zusätzlich zur 20-Stunden-Regel?
    Ja, alle Beschäftigungen zählen mit.
  • Wann gilt die Regelung nicht?
    Bei Urlaubssemestern, nach Studienende, bei dualem Studium oder berufsmäßiger Tätigkeit.

Fazit

Gerade aber die vorlesungsfreien Zeiten in der 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden kann, ist gerade im Sommerloch eine gute Möglichkeit, fast sozialversicherungsfrei Geld dazu zuverdienen. Für den Arbeitgeber lohnt es sich auch da er auch SV-Beiträge einsparen kann.

 


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