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PKV & Payroll: Warum trotzdem Beiträge abgezogen werden

PKV & Payroll: Warum trotzdem Beiträge abgezogen werden

Foto: Erstellt mit Midjourney.

„Ich bin doch privat versichert, warum zahle ich trotzdem in die Krankenkasse?!“

Kommt dir dieser Satz bekannt vor?

 

Viele privat krankenversicherte Mitarbeiter schauen auf ihre Lohnabrechnung und denken: „Moment mal… das kann doch nicht stimmen!“ Da steht etwas von Krankenkassenbeitrag, obwohl sie gar nicht gesetzlich versichert sind.

 

Das ist in den meisten Fällen kein Fehler, sondern genauso vorgesehen.

Willkommen im Sozialversicherungs-Dschungel!

 


Video Tipp:
Warum zahle ich als PKV-versicherter noch in die gesetzliche Krankenversicherung ein?

 

 

Quelle: YouTube PAYROLL KOLLEGE

 


Die gesetzliche Krankenkasse als Inkassobüro

Auch wer privat versichert ist, bleibt in der Regel beitragspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung – in einigen Fällen sogar in der Pflegeversicherung. All diese Beiträge landen nicht einfach direkt bei der Rentenkasse & Co. Sie werden über die gesetzliche Krankenkasse eingezogen, auch bei privat krankenversicherten Beschäftigten.

Die gesetzliche Krankenkasse ist in solchen Fällen nur noch Einzugsstelle. Sie kassiert die Beiträge für alle Sozialversicherungszweige ein und verteilt sie dann weiter. Deshalb taucht sie weiterhin auf der Lohnabrechnung auf.

Wann darf man überhaupt privat versichert sein?

Wer über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2025: rund 69.300 Euro), darf raus aus der gesetzlichen Krankenversicherung und rein in die PKV. Diese ändert sich in der Regel zu jedem Jahreswechsel.

 


Video Tipp:
Nur das zahlt dein Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung!

 

 

Quelle: Youtube: PAYROLL KOLLEGE

 


Klassiker aus der Fehlerkiste

Manchmal sind es kleine Klicks im System, die große Wellen schlagen. In der Praxis passiert das leider öfter, als man denkt: Der Versicherungsstatus ist falsch hinterlegt und plötzlich wird ein GKV-Beitrag abgezogen, obwohl der Mitarbeiter längst privat versichert ist. Oder die Beitragsgruppe wurde nach dem Wechsel in die PKV einfach nicht angepasst – und zack, doppelt gezahlt.

Richtig beliebt ist auch der Denkfehler „Privat heißt komplett raus aus der Sozialversicherung“. Klingt logisch, ist aber falsch. Denn auch privat Versicherte zahlen weiter Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dann landen entweder  unnötige Beiträge im Nirwana oder die Mitarbeiter stehen mit großen Fragezeichen vor ihrer Abrechnung. Beides kostet Zeit, Nerven und oft auch Geld.

Damit alles sauber läuft, ist bei jeder Neueinstellung oder Statusänderung Sorgfalt gefragt. Der Krankenversicherungsstatus muss korrekt erfasst werden, also klar zwischen GKV und PKV unterschieden. Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung gehört die Befreiungsbescheinigung direkt mit in die Personalakte. Und die Beitragsgruppen? Die solltest du regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen.


FAQ – Private Krankenversicherung & Payroll

 

Warum steht bei PKV-Versicherten „Krankenkasse“ auf der Abrechnung?

Weil die gesetzliche Krankenkasse die Einzugsstelle für alle Sozialversicherungsbeiträge ist, auch wenn keine GKV-Mitgliedschaft besteht.

Zahlen PKV-Versicherte Sozialabgaben?

Ja, zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung (und ggf. Pflege). Nur der GKV-Beitrag entfällt.

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

2025 liegt sie bei ca. 69.300 € jährlich. Nur wer drüber liegt, kann privat versichert sein.

Was passiert bei falscher Beitragsgruppe?

Es drohen doppelte Beiträge oder fehlende Zahlungen. Beides führt zu Ärger bei Prüfungen.

Was muss bei Statuswechsel beachtet werden?

Beitragsgruppen anpassen, PKV-Bescheinigung dokumentieren und ggf. Rücksprache mit der Kasse halten.


Die Podcast-Folge zum heutigen Thema:
Studentenjobs reloaded - da kommt Freude auf!

 
 
Quelle: YouTube PAYROLL KOLLEGE

 


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 Foto: Selbst erstellt von Kai Fröhling


 

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