So geht Payroll
- Der Blog -
Seit dem 1. Juni 2025 gilt eine gesetzliche Neuregelung, die für viele betroffene Frauen ein wichtiges Signal setzt – und auch für HR und Payroll einiges an Veränderungen mit sich bringt. Künftig gilt: Wer eine Fehlgeburt erleidet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist – auch dann, wenn die Schwangerschaft noch keine 24 Wochen bestanden hat.
Bislang war die Rechtslage eindeutig, aber für viele unverständlich: Eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche galt nicht als mutterschutzrechtlich relevanter Fall. Für die betroffene Frau bedeutete das in der Praxis: keine Schutzfrist, kein Mutterschaftsgeld, kein Kündigungsschutz. Der einzige Weg in die Freistellung führte über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das war rechtlich korrekt, aber menschlich oft schwer nachvollziehbar.
Mit der neuen Gesetzeslage wird eine deutliche Lücke im Mutterschutzrecht geschlossen. Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden – unabhängig von Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht –, können künftig eine Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie dies ausdrücklich wünschen und entsprechend beantragen. Die Schutzfrist wird dann analog zu einer regulären Entbindung gewährt. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und der Zuschuss des Arbeitgebers greifen ebenso wie der besondere Kündigungsschutz. Eine Krankschreibung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.
Für Personalabteilungen und die Entgeltabrechnung bringt die Neuregelung neue Aufgaben mit sich. Abwesenheiten müssen seit dem 1. Juni 2025 im Falle einer entsprechenden Antragstellung als Mutterschutz korrekt erfasst und verarbeitet werden. Auch die Lohnabrechnung muss den Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen. Zudem ist das Verfahren zur U2-Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz anzupassen. Die interne Dokumentation – etwa zur Erfassung der Fehlgeburtsbescheinigung – muss ebenfalls überarbeitet werden. Und nicht zuletzt gilt der Kündigungsschutz in der beantragten Schutzfrist vollumfänglich.
Auch wenn die Neuregelung erst im Juni greift, sollten Unternehmen ihre Prozesse und Systeme jetzt schon prüfen. Das betrifft sowohl interne Richtlinien als auch die eingesetzte Lohnsoftware. HR- und Payroll-Teams sollten über die neuen Anspruchsvoraussetzungen informiert sein, damit sie betroffene Fälle sicher und sensibel bearbeiten können. Bei ausgelagerten Abrechnungen empfiehlt sich die frühzeitige Abstimmung mit Dienstleistern und Systemanbietern.
Die neue Regelung ist ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit und Fürsorge – gerade in einem Bereich, in dem Emotionen, Gesundheit und Arbeitsrecht eng miteinander verknüpft sind. Für HR und Payroll bedeutet das neue Anforderungen, aber auch: klare gesetzliche Leitplanken und mehr Sicherheit im Umgang mit einer schwierigen Situation. Jetzt heißt es, Prozesse vorbereiten, Wissen auffrischen – und das neue Schutzrecht mit der nötigen Sorgfalt in die Praxis überführen.
Mutterschutz aus Sicht eines Gehaltssachbearbeiters
ÜBER DIE AUTORIN
Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
ÜBER DIE AUTORIN
Dr. Michaela Felisiak
ÜBER DEN AUTOR
Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
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Stephan Timper
ÜBER DEN AUTOR
Martin Stolzenburg | Mister bAV®
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
ÜBER DEN AUTOR
Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
ÜBER DEN AUTOR
Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“
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