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Mindestlohn 2026: Was Minijobber und Studenten jetzt wissen müssen

Mindestlohn 2026: Was Minijobber und Studenten jetzt wissen müssen

Foto: Erstellt mit Midjourney.

Ab Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro die Stunde. Das klingt erstmal nach guter Nachricht für Beschäftigte. Aber in der Payroll heißt das neue Rechnerei, neue Grenzen, neue Fragen. Und wieder mal besonders knifflig, wenn’s um Minijobs und Studenten geht. Denn mit dem Mindestlohn klettert auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Wenn man nicht aufpasst, hat man flugs eine SV-pflichtige Stelle auf dem Tisch.

 


Die magisch Zahl: 603 Euro

 

Seit 2022 gilt für die Geringfügigkeitsgrenze die dynamische Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3. Und das ergibt ab 2026 genau 603 Euro. Wer regelmäßig mehr verdient, rutscht raus aus der Minijob-Welt und rein in volle Versicherungspflicht, neue Meldepflichten und mehr Papierkram.

 

Aus „ganz einfach“ wird plötzlich „ganz amtlich“.

 

Und Achtung: Alle Minijobs einer Person werden zusammengerechnet. Also nicht denken: „Ich lieg doch unter der Grenze.“ Wenn’s zusammen über 603 Euro geht, war’s das mit der Geringfügigkeit.


Video-Tipp: Wann endet das Werkstudentenprivileg?

Quelle Youtube: PAYROLL KOLLEGE


Studenten mit Nebenjob aufgepasst

Gerade Studis sind oft im Minijob unterwegs. Und da reicht’s schon, wenn der Stundenlohn steigt, aber die Stunden gleichbleiben. Zack – Grenze überschritten.

 

Die Konsequenzen: SV-Pflicht in allen Zweigen, keine Werkstudentenregel mehr und eine neue Beurteilung und Meldung.

 

Der Klassiker: keiner merkt’s – bis zur nächsten Prüfung. Und dann wird’s teuer!

SV-Regeln bei Studentenjobs

Nicht jeder Studentenjob ist gleich. Hier kommt der schnelle Überblick:

  • Minijob: Bis 603 Euro, rentenversicherungspflichtig – außer befreit.
  • Kurzfristige Beschäftigung: 3 Monate oder 70 Arbeitstage, SV-frei, wenn’s nicht berufsmäßig ist.
  • Pflichtpraktikum: Komplett SV-frei.
  • Freiwilliges Praktikum: Voll beitragspflichtig, auch ohne Vergütung.
  • Werkstudenten: Nur RV, solange 20-Stunden-Grenze passt.
  • Azubis & duale Studenten: Immer voll versicherungspflichtig. Punkt.

 

3 einfache Fragen mit großer Wirkung

Wer bei studentischen Aushilfen sicher unterwegs sein will, muss genau hinschauen; am besten mit diesen drei Prüffragen:

  1. Wie viel verdient der Student pro Monat?
  2. Wie lange läuft der Job?
  3. Um welche Art von Tätigkeit handelt es sich?

Das klingt simpel? Ist es auch. Aber nur, wenn man’s dokumentiert.

Sonst glaubt dir bei der Betriebsprüfung keiner mehr.

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt zum Aufräumen 

Der neue Mindestlohn kommt. Und mit ihm die neue Minijobgrenze.

Wer schlau ist, räumt bis Ende 2025 auf: Arbeitsverträge checken, Stunden anpassen, alles sauber dokumentieren.

Gerade bei Studentenjobs trennt sich ab 2026 die Spreu vom Weizen … und die saubere Payroll vom Chaos.

 


FAQ - Mindestlohn 2026 kompakt

Wie hoch ist die neue Minijob-Grenze?
603 Euro pro Monat.

Was passiert bei Überschreitung?
Der Job wird in allen Zweigen SV-pflichtig.

Zählen zwei Minijobs zusammen?
Ja, und das kann die Grenze sprengen.

Sind Pflichtpraktika SV-pflichtig?
Nein. Freiwillige Praktika aber schon, auch ohne Gehalt.

Wann gilt die 20-Stunden-Grenze?
Nur bei Werkstudenten in der Vorlesungszeit.

 


Seit 2022 gilt für die Geringfügigkeitsgrenze die dynamische Formel:
Mindestlohn × 130 ÷ 3. Und das ergibt ab 2026 genau 603 Euro.

Podcast-Tipp:
PAYROLL NEU GEDACHT:
Ein Gespräch mit Henrik Møller, Europachef von PAYCHEX

Quelle Youtube: PAYROLL KOLLEGE


 Lesetipp: Eine Currywurst macht Payroll!

 Foto: Erstellt selbst erstellt von Kai Fröhling.


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