So geht Payroll
- Der Blog -
Ab Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro die Stunde. Das klingt erstmal nach guter Nachricht für Beschäftigte. Aber in der Payroll heißt das neue Rechnerei, neue Grenzen, neue Fragen. Und wieder mal besonders knifflig, wenn’s um Minijobs und Studenten geht. Denn mit dem Mindestlohn klettert auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Wenn man nicht aufpasst, hat man flugs eine SV-pflichtige Stelle auf dem Tisch.
Seit 2022 gilt für die Geringfügigkeitsgrenze die dynamische Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3. Und das ergibt ab 2026 genau 603 Euro. Wer regelmäßig mehr verdient, rutscht raus aus der Minijob-Welt und rein in volle Versicherungspflicht, neue Meldepflichten und mehr Papierkram.
Aus „ganz einfach“ wird plötzlich „ganz amtlich“.
Und Achtung: Alle Minijobs einer Person werden zusammengerechnet. Also nicht denken: „Ich lieg doch unter der Grenze.“ Wenn’s zusammen über 603 Euro geht, war’s das mit der Geringfügigkeit.
Quelle Youtube: PAYROLL KOLLEGE
Gerade Studis sind oft im Minijob unterwegs. Und da reicht’s schon, wenn der Stundenlohn steigt, aber die Stunden gleichbleiben. Zack – Grenze überschritten.
Die Konsequenzen: SV-Pflicht in allen Zweigen, keine Werkstudentenregel mehr und eine neue Beurteilung und Meldung.
Der Klassiker: keiner merkt’s – bis zur nächsten Prüfung. Und dann wird’s teuer!
Nicht jeder Studentenjob ist gleich. Hier kommt der schnelle Überblick:
Wer bei studentischen Aushilfen sicher unterwegs sein will, muss genau hinschauen; am besten mit diesen drei Prüffragen:
Das klingt simpel? Ist es auch. Aber nur, wenn man’s dokumentiert.
Sonst glaubt dir bei der Betriebsprüfung keiner mehr.
Der neue Mindestlohn kommt. Und mit ihm die neue Minijobgrenze.
Wer schlau ist, räumt bis Ende 2025 auf: Arbeitsverträge checken, Stunden anpassen, alles sauber dokumentieren.
Gerade bei Studentenjobs trennt sich ab 2026 die Spreu vom Weizen … und die saubere Payroll vom Chaos.
Wie hoch ist die neue Minijob-Grenze?
603 Euro pro Monat.
Was passiert bei Überschreitung?
Der Job wird in allen Zweigen SV-pflichtig.
Zählen zwei Minijobs zusammen?
Ja, und das kann die Grenze sprengen.
Sind Pflichtpraktika SV-pflichtig?
Nein. Freiwillige Praktika aber schon, auch ohne Gehalt.
Wann gilt die 20-Stunden-Grenze?
Nur bei Werkstudenten in der Vorlesungszeit.
Seit 2022 gilt für die Geringfügigkeitsgrenze die dynamische Formel:
Mindestlohn × 130 ÷ 3. Und das ergibt ab 2026 genau 603 Euro.
Quelle Youtube: PAYROLL KOLLEGE
Foto: Erstellt selbst erstellt von Kai Fröhling.

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ÜBER DIE AUTORIN

Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
ÜBER DIE AUTORIN

Dr. Michaela Felisiak
ÜBER DEN AUTOR

Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
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Stephan Timper
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Martin Stolzenburg | Mister bAV®
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
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Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
ÜBER DEN AUTOR

Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“

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