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Mindestlohn 2026: Mehr Geld für viele, mehr Arbeit für Dich

Mindestlohn 2026: Mehr Geld für viele, mehr Arbeit für Dich

Foto: Erstellt mit Midjourney. 
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, 2027 geht's dann direkt weiter auf 14,60 Euro. Eine hübsche Gehaltserhöhung für viele also, aber auch einiges an Arbeit für Dich.

Wir sagen Dir, welche Regeln gelten, warum Du die Minijob-Grenzen im Blick haben musst und welche Ausnahmen Du kennen solltest. Und wir sind sicher: Du rockst das!


Warum gibt es den Mindestlohn eigentlich?

Seit 2015 will das Mindestlohngesetz für eine faire Bezahlung sorgen, niemand soll für einen Hungerlohn schuften müssen. Die Höhe des Mindestlohns legt die sogenannte Mindestlohnkommission fest. Dieses Team aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern plus Wissenschaftlern trifft alle zwei Jahre neue Entscheidungen.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Beschäftigten, ob in Vollzeit, Teilzeit, befristet oder als Minijobber. Auch Saisonkräfte, Werkstudenten oder ausländische Mitarbeiter sind mit drin. Trotzdem gibt es ein paar Ausnahmen, zu denen wir gleich kommen werden.


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Was gilt bei Branchenmindestlöhnen?

Für Branchen mit einem eigenen Mindestlohn (z. B. Pflege, Elektro, Reinigung) gilt dieser, insofern er höher ist als der gesetzliche Satz. Liegt er drunter, zählt der gesetzliche Mindestlohn.


Diese 10 Ausnahmen solltest Du kennen

Jeder hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wirklich jeder? Weit gefehlt, es gibt eine Reihe an Ausnahmen - und hier sind sie:

1. Auszubildende

Azubis bekommen keine 13,90 Euro, sondern eine eigene Ausbildungsvergütung. Das macht Sinn, denn sie sollen in erster Linie lernen und nicht voll arbeiten. Wichtig für Dich: Die Vergütung muss bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto sein.

2. Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung

Hier gilt auch kein Mindestlohn. Jugendliche sollen motiviert werden, eine Ausbildung zu machen, bevor sie ins Berufsleben starten, deshalb diese Regel.

3. Ehrenamtliche

Ob im Verein, der Feuerwehr oder bei sozialen Projekten, „Ehrenamtliche“ haben kein Arbeitsverhältnis und für sie gilt deshalb auch kein Mindestlohn.

4. Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten

War jemand länger als ein Jahr arbeitslos, muss für ihn in den ersten sechs Monaten noch kein Mindestlohn gezahlt werden. In der Praxis wird das selten genutzt, aber es ist gut, wenn Du es weißt.


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5. Praktikanten

Nicht jeder Praktikant bekommt den Mindestlohn.

Ausgenommen sind:

  • Pflichtpraktika (z. B. Schule, Uni)
  • Orientierungspraktika bis 3 Monate
  • Freiwillige Praktika während Ausbildung/Studium bis 3 Monate
  • Einstiegsqualifizierungen oder Berufsausbildungsvorbereitungen

Alle anderen haben ab dem ersten Tag Anspruch auf Mindestlohn, wenn das Praktikum insgesamt länger als 3 Monate dauert.

6. Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD)

Wer sich engagiert, bekommt ein Taschengeld, aber keinen Mindestlohn. Sozialversichert sind die Freiwilligen trotzdem.

7. Personen in Maßnahmen nach SGB II oder III

Wenn jemand über das Jobcenter oder die Arbeitsagentur in einer Maßnahme steckt, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn. Das gehört zur Förderlogik.

8. Heimarbeiter

Hier geht’s nicht um Homeoffice! Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetzes bekommen eigene Entgelte, die speziell geregelt sind. Der Mindestlohn gilt nicht.

9. Selbstständige

Keine Arbeitnehmer, kein Mindestlohn. Doch wenn eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, wird es heikel und teuer, denn dann gilt der Mindestlohn.

10. Strafgefangene

Der Mindestlohn gilt im Gefängnis nicht. Stattdessen greifen die Regeln des Strafvollzugsgesetzes.


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Festes Monatsgehalt? So rechnest Du richtig

Wenn Du feste Monatsgehälter abrechnest, brauchst Du eine Formel, um zu prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten wird:

40 Stunden/Woche x 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden/Monat

173,33 x 13,90 Euro = 2.409,29 Euro Mindestentgelt pro Monat

Das gilt für Vollzeit. Bei Teilzeit musst Du entsprechend anteilig berechnen.


Und wir sind sicher: Du rockst das!


Was darfst Du anrechnen – und was nicht?

Das zählt zum Mindestlohn

  • Grundgehalt
  • Übertarifliche Zulagen
  • Erschwerniszuschläge
  • Monatliche Sonderzahlungen (1/12)

Das NICHT

  • Einmalzahlungen
  • Nachtzuschläge
  • Überstundenvergütung
  • Jobticket, Sachbezug, Spesen etc.

Wann muss der Lohn auf dem Konto sein?

Spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats. Bei Arbeitszeitkonten gelten Sonderregeln, maximal 50 % der vereinbarten Arbeitszeit dürfen darauf kommen, mit einem Ausgleich innerhalb von 12 Monaten.

Die Minijob-Grenze steigt – das musst Du beachten

Neuer Mindestlohn = neue Grenze. Ab 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro. Bei 13,90 Euro Mindestlohn sind dann rund 43,3 Stunden erlaubt und keine Sekunde länger. Zudem gibt es eventuell keine automatische Gehaltserhöhung, nur weil die Grenze steigt, Du musst aktiv prüfen.

 


Du hat noch mehr Bock auf #Payrollbeginner?

Hier gibt's weiter spannende Artikel:

https://www.sogehtpayroll.de/basics-der-gehaltsabrechnung/


Dokumentation

Für Minijobber und bestimmte Branchen musst Du innerhalb von 7 Tagen die Arbeitszeiten dokumentieren, also Beginn, Ende und Dauer. Das Ganze musst Du mindestens 2 Jahre aufbewahren. Bei mobilen Jobs reicht es hingegen, wenn die Dauer der Arbeitszeiten dokumentiert wird. Am sichersten ist es jedoch, wenn Du immer alles aufschreibst.

Du machst den Unterschied

Der Mindestlohn ist mehr als eine bloße Zahl. Du bist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, denn Du sorgst dafür, dass die Menschen fair bezahlt werden und alles sauber läuft, damit kein Bußgeld ins Haus flattert. Das ist wertvoll und verdient echte Anerkennung, zum Beispiel durch uns. Du machst eine immerzu wichtige Arbeit, nicht nur mit Blick auf den Mindestlohn.


FAQ zum Mindestlohn, ganz ohne Paragrafen-Gefrickel

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Yes, auch Minijobber haben Anspruch auf den vollen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.

Muss ich Azubis auch 13,90 Euro zahlen?

Nö, denn Azubis bekommen keine Mindestlohn-Kohle, sondern die Ausbildungsvergütung. Die ist extra geregelt.

Was ist mit unbezahlten Praktika? Ja oder nein?

Jein. Pflichtpraktikum? Klar. Freiwillig und unter 3 Monaten? Auch okay. Aber alles drüber = Mindestlohn. Und zwar ab Tag 1, nicht erst ab Woche 12. Also vorher gut prüfen!

Wie rechne ich den Mindestlohn bei Monatsgehältern aus?

Formel-Zauber gefällig? Hier ist er:
40 Stunden/Woche × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden
Dann: 173,33 × 13,90 Euro = 2.409,29 Euro
Zack, fertig ist das Mindestgehalt bei Vollzeit. Alles klar?

Sonderzahlungen – zählen die mit rein?

Das kommt drauf an!
Ja, wenn monatlich fest zugesagt.
Nein, wenn einmal im Jahr und freiwillig, mit Rückzieher-Klausel.
Also schön gleichmäßig aufteilen, dann klappt es auch mit dem Mindestlohn.

Wann muss das Geld auf dem Konto sein?

Spätestens am letzten Bankarbeitstag im Folgemonat. Wer später zahlt, kann richtig Ärger kriegen. Also besser eine Erinnerung mehr als ein Bußgeld zu viel.

Muss ich wirklich jede Arbeitsminute dokumentieren?

Beim Minijob ja, in einer Branche mit hoher Prüfquote nein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, schreibt alles auf. Oder nutzt gleich eine App.

Wer kontrolliert eigentlich, ob alles passt?

Der Zoll in Form der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die kommen auch mal unangemeldet vorbei, also besser vorbereitet sein als überrascht werden.

Was passiert, wenn ich den Mindestlohn unterschreite?

Das kann teuer werden, nicht nur finanziell. Es drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro, plus schlechte Presse, plus Ärger mit der Rentenversicherung, plus eventueller Strafprozess - ziemlich viele „plus“ also. Mindestlohn zahlen ist günstiger.

Warum ist das alles überhaupt wichtig?

Weil es um Menschen geht und um faire Löhne. Und weil Du in der Praxis den Unterschied machst, jeden Tag.


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