So geht Payroll
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Foto: Erstellt mit Midjourney.
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, 2027 geht's dann direkt weiter auf 14,60 Euro. Eine hübsche Gehaltserhöhung für viele also, aber auch einiges an Arbeit für Dich.
Wir sagen Dir, welche Regeln gelten, warum Du die Minijob-Grenzen im Blick haben musst und welche Ausnahmen Du kennen solltest. Und wir sind sicher: Du rockst das!
Seit 2015 will das Mindestlohngesetz für eine faire Bezahlung sorgen, niemand soll für einen Hungerlohn schuften müssen. Die Höhe des Mindestlohns legt die sogenannte Mindestlohnkommission fest. Dieses Team aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern plus Wissenschaftlern trifft alle zwei Jahre neue Entscheidungen.
Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Beschäftigten, ob in Vollzeit, Teilzeit, befristet oder als Minijobber. Auch Saisonkräfte, Werkstudenten oder ausländische Mitarbeiter sind mit drin. Trotzdem gibt es ein paar Ausnahmen, zu denen wir gleich kommen werden.
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Für Branchen mit einem eigenen Mindestlohn (z. B. Pflege, Elektro, Reinigung) gilt dieser, insofern er höher ist als der gesetzliche Satz. Liegt er drunter, zählt der gesetzliche Mindestlohn.
Jeder hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wirklich jeder? Weit gefehlt, es gibt eine Reihe an Ausnahmen - und hier sind sie:
Azubis bekommen keine 13,90 Euro, sondern eine eigene Ausbildungsvergütung. Das macht Sinn, denn sie sollen in erster Linie lernen und nicht voll arbeiten. Wichtig für Dich: Die Vergütung muss bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto sein.
Hier gilt auch kein Mindestlohn. Jugendliche sollen motiviert werden, eine Ausbildung zu machen, bevor sie ins Berufsleben starten, deshalb diese Regel.
Ob im Verein, der Feuerwehr oder bei sozialen Projekten, „Ehrenamtliche“ haben kein Arbeitsverhältnis und für sie gilt deshalb auch kein Mindestlohn.
War jemand länger als ein Jahr arbeitslos, muss für ihn in den ersten sechs Monaten noch kein Mindestlohn gezahlt werden. In der Praxis wird das selten genutzt, aber es ist gut, wenn Du es weißt.
Nicht jeder Praktikant bekommt den Mindestlohn.
Ausgenommen sind:
Alle anderen haben ab dem ersten Tag Anspruch auf Mindestlohn, wenn das Praktikum insgesamt länger als 3 Monate dauert.
Wer sich engagiert, bekommt ein Taschengeld, aber keinen Mindestlohn. Sozialversichert sind die Freiwilligen trotzdem.
Wenn jemand über das Jobcenter oder die Arbeitsagentur in einer Maßnahme steckt, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn. Das gehört zur Förderlogik.
Hier geht’s nicht um Homeoffice! Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetzes bekommen eigene Entgelte, die speziell geregelt sind. Der Mindestlohn gilt nicht.
Keine Arbeitnehmer, kein Mindestlohn. Doch wenn eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, wird es heikel und teuer, denn dann gilt der Mindestlohn.
Der Mindestlohn gilt im Gefängnis nicht. Stattdessen greifen die Regeln des Strafvollzugsgesetzes.
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Wenn Du feste Monatsgehälter abrechnest, brauchst Du eine Formel, um zu prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten wird:
40 Stunden/Woche x 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden/Monat
173,33 x 13,90 Euro = 2.409,29 Euro Mindestentgelt pro Monat
Das gilt für Vollzeit. Bei Teilzeit musst Du entsprechend anteilig berechnen.
Und wir sind sicher: Du rockst das!
Spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats. Bei Arbeitszeitkonten gelten Sonderregeln, maximal 50 % der vereinbarten Arbeitszeit dürfen darauf kommen, mit einem Ausgleich innerhalb von 12 Monaten.
Neuer Mindestlohn = neue Grenze. Ab 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro. Bei 13,90 Euro Mindestlohn sind dann rund 43,3 Stunden erlaubt und keine Sekunde länger. Zudem gibt es eventuell keine automatische Gehaltserhöhung, nur weil die Grenze steigt, Du musst aktiv prüfen.
Hier gibt's weiter spannende Artikel:
https://www.sogehtpayroll.de/basics-der-gehaltsabrechnung/
Für Minijobber und bestimmte Branchen musst Du innerhalb von 7 Tagen die Arbeitszeiten dokumentieren, also Beginn, Ende und Dauer. Das Ganze musst Du mindestens 2 Jahre aufbewahren. Bei mobilen Jobs reicht es hingegen, wenn die Dauer der Arbeitszeiten dokumentiert wird. Am sichersten ist es jedoch, wenn Du immer alles aufschreibst.
Der Mindestlohn ist mehr als eine bloße Zahl. Du bist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, denn Du sorgst dafür, dass die Menschen fair bezahlt werden und alles sauber läuft, damit kein Bußgeld ins Haus flattert. Das ist wertvoll und verdient echte Anerkennung, zum Beispiel durch uns. Du machst eine immerzu wichtige Arbeit, nicht nur mit Blick auf den Mindestlohn.
Yes, auch Minijobber haben Anspruch auf den vollen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.
Nö, denn Azubis bekommen keine Mindestlohn-Kohle, sondern die Ausbildungsvergütung. Die ist extra geregelt.
Jein. Pflichtpraktikum? Klar. Freiwillig und unter 3 Monaten? Auch okay. Aber alles drüber = Mindestlohn. Und zwar ab Tag 1, nicht erst ab Woche 12. Also vorher gut prüfen!
Formel-Zauber gefällig? Hier ist er:
40 Stunden/Woche × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden
Dann: 173,33 × 13,90 Euro = 2.409,29 Euro
Zack, fertig ist das Mindestgehalt bei Vollzeit. Alles klar?
Das kommt drauf an!
Ja, wenn monatlich fest zugesagt.
Nein, wenn einmal im Jahr und freiwillig, mit Rückzieher-Klausel.
Also schön gleichmäßig aufteilen, dann klappt es auch mit dem Mindestlohn.
Spätestens am letzten Bankarbeitstag im Folgemonat. Wer später zahlt, kann richtig Ärger kriegen. Also besser eine Erinnerung mehr als ein Bußgeld zu viel.
Beim Minijob ja, in einer Branche mit hoher Prüfquote nein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, schreibt alles auf. Oder nutzt gleich eine App.
Der Zoll in Form der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die kommen auch mal unangemeldet vorbei, also besser vorbereitet sein als überrascht werden.
Das kann teuer werden, nicht nur finanziell. Es drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro, plus schlechte Presse, plus Ärger mit der Rentenversicherung, plus eventueller Strafprozess - ziemlich viele „plus“ also. Mindestlohn zahlen ist günstiger.
Weil es um Menschen geht und um faire Löhne. Und weil Du in der Praxis den Unterschied machst, jeden Tag.
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ÜBER DIE AUTORIN

Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
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Dr. Michaela Felisiak
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Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
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Stephan Timper
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Martin Stolzenburg | Mister bAV®
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
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Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
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Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“

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