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Berufsmäßigkeit: Was wirklich zählt bei kurzfristiger Beschäftigung

Berufsmäßigkeit: Was wirklich zählt bei kurzfristiger Beschäftigung

Foto: Erstellt mit Midjourney.
 

In der Payroll ist das Thema Berufsmäßigkeit ein echter Prüfstein und entscheidend dafür, ob ein kurzfristiger Job SV-frei bleibt oder nicht. Auch ein Job ist folglich nicht immer automatisch versicherungsfrei, nur weil er kurz dauert. Es kommt drauf an, warum jemand arbeitet - und das ist nicht immer offensichtlich.

 


Was heißt eigentlich „berufsmäßig“?

Wenn jemand arbeitet, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, ist er berufsmäßig unterwegs. Dann helfen auch keine 70-Tage-Grenzen oder nette Aushilfsvereinbarungen. Sobald das Einkommen existenziell wichtig ist, wird die Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig.

 

Nicht berufsmäßig ist dagegen alles, was nebenbei läuft, wie zum Beispiel Studenten mit Bafög oder Stipendium, Rentner mit laufender Rente oder Schüler.


Die Beschäftigung darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden:

Hier spricht man im Sozialversicherungsrecht von der sogenannten Berufsmäßigkeit. Anders gesagt:
Ich darf nur eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, wenn ich das nicht Hauptberuflich mache.

Das heißt also, die kurzfristige Beschäftigung darf nicht meine Haupteinnahmequelle sein.

Die Berufsmäßigkeit muss ich als Arbeitgeber vorher prüfen, wenn der durchschnittsverdienst die Verdienstgrenze von 556€ (2025) bzw. 603€ (2026) im Monat übersteigen wird.

Was sagt das Gesetz?

Geregelt ist das Ganze im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) im § 8 Abs. 1 Nr. 2. Außerdem haben die Sozialversicherungsträger gemeinsame Grundsätze aufgestellt, die klar sagen, worauf es ankommt. In erster Linie soll Missbrauch vermieden werden.

Wer also regelmäßig kurzfristig jobbt oder keine anderen Einkünfte hat, rutscht ganz schnell in die sogenannte Berufsmäßigkeit. Und dann ist Schluss mit Nebenjob-Romantik. Denn aus „kurzfristig“ wird plötzlich „versicherungspflichtig“. Volles Programm mit allen Abgaben.

Die magischen Fragen zur Prüfung

Damit du sicher beurteilen kannst, ob eine Berufsmäßigkeit vorliegt, helfen drei einfache Fragen:

  1. Hat die Person andere Einkommensquellen (z. B. BAföG, Eltern, Rente)?
  2. Geht’s nur um einen kleinen Zuverdienst – oder um die Existenz?
  3. Gibt’s eine Vorgeschichte? Wiederholt sich das Ganze öfter?

Wenn der Job der einzige Geldfluss ist, wird’s heikel.

Wenn es zusätzlich zur Rente oder während der Semesterferien ist, sollte das meist unkritisch sein.

Beispiele:

NICHT berufsmäßige Beschäftigung
(also dürfen eine kurzfristige Beschäftigung ausüben):

Wird die Beschäftigung z. B. neben

  • einer Hauptbeschäftigung,
  • einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr,
  • dem Bundesfreiwilligendienst oder
  • dem freiwilligen Wehrdienst ausgeübt.

Einige Aushilfen gehören aufgrund des Personenstatus nicht zu den berufsmäßigen Beschäftigten:

Dazu zählen vor allem:

  • Altersvollrentner, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind.
  • Studierende, die noch nicht als erwerbstätig gelten.

 


Lesetipp:

Werkstudenten 2026: Was erlaubt ist – und was richtig teuer wird

Foto: Erstellt mit Midjourney.

https://www.sogehtpayroll.de/werkstudenten2026/


Beispiele:

berufsmäßige Beschäftigung
(also dürfen keine kurzfristige Beschäftigung ausüben):

  • Personen, die Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten oder die dort als arbeitsuchend gemeldet sind
  • Mütter und Väter, die während ihrer Elternzeit befristet arbeiten
  • Personen, die während eines unbezahlten Urlaubs befristet tätig sind
  • Personen zwischen Schulende und Berufsausbildung oder Beschäftigungsaufnahme
  • Personen zwischen Schulende und Bundesfreiwilligendienst/freiwilligem Wehrdienst

Typische Stolperfallen

Gerade bei kurzfristigen Beschäftigungen wird es in der Praxis schnell eng. Ist zum Beispiel jemand arbeitslos und bezieht keine staatlichen Leistungen, stuft die Sozialversicherung das Ganze meist als berufsmäßig ein. Auch bei Studis, die ihr Studium wegen eines Jobs unterbrechen, schrillen die Alarmglocken. Ganz heikel können zudem mehrere kurzfristige Jobs übers Jahr verteilt werden. Das sieht auf den ersten Blick harmlos aus, wird aber gerne als gezielte Umgehung gewertet.

Richtig kritisch wird es, wenn die Dokumentation fehlt. Keine Notizen, keine Nachweise, keine Erklärung – das macht jeden Fall sofort verdächtig. Und spätestens bei der nächsten Prüfung kommen Nachfragen, auf die keiner vorbereitet ist.

Doch wer die Spielregeln kennt, kann sich gut absichern. Also lieber einmal zu viel prüfen und sauber dokumentieren, damit es auch bei „kurzfristig“ wirklich kurz und entspannt bleibt.

 


FAQ-Berufsmäßigkeit einfach erklärt

Was ist berufsmäßige Beschäftigung?
Wenn jemand arbeitet, um seinen Lebensunterhalt zu sichern und nicht nur zum Zeitvertreib.

Wann ist eine kurzfristige Beschäftigung SV-frei?
Nur wenn sie nicht berufsmäßig ist und unter 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen bleibt.

Wie prüft man Berufsmäßigkeit?
Durch Fragen zur Lebenssituation, Einkünften und Motivation des Mitarbeiters.

Wer gilt oft als berufsmäßig beschäftigt?
Arbeitslose ohne Leistungen, Hausfrauen ohne Einkommen, Wiederholungstäter bei 70-Tage-Jobs.

Was passiert bei falscher Einschätzung?
Es drohen volle Nachzahlungen zur SV, auch rückwirkend.


Podcast-Tipp: DEUTSCHLAND AM ENDE- die Payroll streikt!

Quelle: Youtube Payroll Kollege


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