So geht Payroll
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Foto: Selbst erstellt von Kai Fröhling.
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„So geht Payroll“.
Die Currywurst gehört in Deutschland zur Kantine wie die Abrechnung zur Lohnbuchhaltung. Doch auch wenn sie mit Mayo, Ketchup oder Pommes Schranke auf dem Teller landet – in der Payroll ist sie alles andere als einfach zu verdauen. Denn hinter der leckersten Mittagspause der Republik lauern echte Abrechnungsfallen.
Die Sache mit dem Sachbezug
Wenn Unternehmen regelmäßig Currywurst & Co. spendieren – sei es in der Kantine oder auf dem Baustellen-Grill – kann das schnell als geldwerter Vorteil gelten. Steuerlich heißt das: Sachbezug. Und dafür gibt’s keine Pauschalverzeihung. Nur wenn der Gesamtwert aller Sachbezüge im Monat unter 50 Euro bleibt, ist alles im grünen Bereich. Sobald Pommes Schranke, Cola und das Würstchen zusammen diese Grenze reißen, muss der komplette Betrag versteuert und verbeitragt werden. Und zwar ab dem ersten Cent.
Der Sachbezugswert isst mit
Wird die Currywurst in der Kantine subventioniert, sollte auch der amtliche Sachbezugswert für ein Mittagessen auf der Payroll-Radar sein. Der muss ordentlich in die Abrechnung einfließen – egal ob’s ein Salatteller oder eine Wurst mit Extraportion Mayo war. Wird das übersehen, freut sich vielleicht der Mitarbeitende über ein günstiges Mittagessen – aber das Finanzamt eher weniger.
Dienstreise mit doppelt Soße?
Auf Dienstreise wird’s noch saftiger: Wenn der Kollege sich eine Currywurst mit Pommes gönnt und die Quittung als Bewirtung einreicht, obwohl bereits die Verpflegungspauschale angesetzt wurde, gibt’s doppelte Soße in der Abrechnung. Das mag auf dem Teller lecker sein, in der Lohnbuchhaltung ist es ein klarer Fehler – und sorgt für Rückfragen, Korrekturen und Frust.
Zahn abgebrochen – Unfall oder „zu hart gebraten“?
Ein weiterer Klassiker: Beim Biss in die scharf gebratene Wurst kracht’s – nicht im Magen, sondern im Gebiss. Ist das noch Pech oder schon ein Arbeitsunfall? Das kommt ganz darauf an, ob die Wurst als Teil der betrieblichen Verpflegung gilt. Gleiches gilt bei Lebensmittelvergiftung durch die Pommes-Mayo-Kombi. Klingt kurios, kann aber Auswirkungen auf Lohnfortzahlung und Unfallversicherung haben.
Mindestlohn in der Fritteuse?
Auch der Mindestlohn kann durch die Kantine in Schieflage geraten. Wenn Essenszuschüsse als Teil der Vergütung gewertet werden, muss sichergestellt sein, dass das tatsächliche Bar-Gehalt den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet. Sonst hilft auch kein extra Ketchup – dann ist der Arbeitgeber im Ernstfall haftbar.
Fazit: Pommes Schranke mit Payroll-Risiko
Was auf dem Tablett nach Genuss aussieht, kann auf dem Lohnschein für Ärger sorgen. Die Currywurst ist eben nicht nur ein Imbiss, sondern ein potenzieller Stolperstein im Steuer- und SV-Recht. Also bitte: Wer Currywurst mit Extras serviert, sollte auch die Payroll gut würzen – mit Sachverstand und einem Auge für Details. Sonst endet das Ganze schneller im Lohnnachschlag als in der Mittagspause.
ÜBER DIE AUTORIN
Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
ÜBER DIE AUTORIN
Dr. Michaela Felisiak
ÜBER DEN AUTOR
Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
ÜBER DEN AUTOR
Stephan Timper
ÜBER DEN AUTOR
Martin Stolzenburg | Mister bAV®
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
ÜBER DEN AUTOR
Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
ÜBER DEN AUTOR
Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“
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