So geht Payroll
- Der Blog -
Tankgutscheine, Einkaufskarten, Amazon-Guthaben – Arbeitgeber lieben sie, Mitarbeiter auch. Ein kleines Extra zum Gehalt, steuerfrei und motivierend.
Doch was als netter Bonus gedacht ist, kann schnell zum steuer- und beitragspflichtigen Bumerang werden. Denn bei Sachzuwendungen kennt der Gesetzgeber keinen Spaß, besonders seit der Reform 2022.
Laut Einkommensteuergesetz (§ 8 Abs. 2 Satz 11) dürfen monatlich bis zu 50 Euro als Sachbezug steuer- und SV-frei gezahlt werden.
Aber Vorsicht: Freigrenze heißt nicht Freibetrag. Ein Cent drüber – und der komplette Betrag wird voll pflichtig.
Das Ganze gilt pro Mitarbeiter und pro Monat.
Quelle Youtube: PAYROLL KOLLEGE
Nicht jeder Gutschein ist automatisch steuerfrei. Entscheidend ist: Wie funktioniert das Ding.
Sachlohn liegt nur vor, wenn:
Was rausfliegt: Prepaid-Karten, die überall einsetzbar sind oder Online-Guthaben, das man auszahlen kann.
Gutscheine sind in Betriebsprüfungen längst ein echter Dauerbrenner. Was früher als nette Aufmerksamkeit durchging, wird heute schnell zum Problem, wenn die Details nicht stimmen. Besonders kritisch wird es, wenn die Gutscheine nicht klar auf bestimmte Anbieter begrenzt sind oder wenn die Karten am Ende wie klassische Kreditkarten funktionieren. Auch der fehlende Nachweis, wer wann welchen Gutschein erhalten hat, sorgt regelmäßig für Ärger.
Und dann ist es aus mit der steuerfreien Freude. Sobald etwas wackelt, wertet das Finanzamt die Zuwendung als Barlohn, es drohen Nachzahlungen für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Und das nicht nur für den aktuellen Monat, sondern gern auch rückwirkend über mehrere Jahre.
Wer auf Nummer sicher gehen will, achtet auf saubere Dokumentation, klare Regeln und regelmäßige Checks. Denn auch bei Gutscheinen ist gut gemeint nicht automatisch gut gemacht.
Wer steuerfreie Gutscheine nutzen will, sollte diese Spielregeln beachten:
Wie hoch ist die Freigrenze?
50 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Wird sie überschritten, ist alles steuer- und beitragspflichtig.
Welche Gutscheine gelten als Sachlohn?
Nur solche, die auf bestimmte Waren, Dienstleistungen oder Anbieter begrenzt sind – ohne Auszahlungsoption.
Was zählt als Barlohn?
Guthaben, das auszahlbar, übertragbar oder universell einsetzbar ist (z. B. Prepaid-Karten).
Darf der Gutschein vom Gehalt abgezogen werden?
Nein. Er muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Wie wichtig ist die Dokumentation?
Sehr wichtig. Bei Prüfungen musst du nachweisen können, was wann an wen ausgegeben wurde.
Quelle: Youtube PAYROLL KOLLEGE
Foto: Erstellt mit Midjourney.
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ÜBER DIE AUTORIN

Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
ÜBER DIE AUTORIN

Dr. Michaela Felisiak
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Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
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Stephan Timper
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Martin Stolzenburg | Mister bAV®
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
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Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
ÜBER DEN AUTOR

Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“

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