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Steuerfreie Gutscheine: Zwischen Goodie und Steuerfalle

Steuerfreie Gutscheine: Zwischen Goodie und Steuerfalle

Foto: Erstellt mit Midjourney.

Tankgutscheine, Einkaufskarten, Amazon-Guthaben – Arbeitgeber lieben sie, Mitarbeiter auch. Ein kleines Extra zum Gehalt, steuerfrei und motivierend.

 

Doch was als netter Bonus gedacht ist, kann schnell zum steuer- und beitragspflichtigen Bumerang werden. Denn bei Sachzuwendungen kennt der Gesetzgeber keinen Spaß, besonders seit der Reform 2022.

 


Die 50-Euro-Freigrenze

Laut Einkommensteuergesetz (§ 8 Abs. 2 Satz 11) dürfen monatlich bis zu 50 Euro als Sachbezug steuer- und SV-frei gezahlt werden.

Aber Vorsicht: Freigrenze heißt nicht Freibetrag. Ein Cent drüber – und der komplette Betrag wird voll pflichtig.

Das Ganze gilt pro Mitarbeiter und pro Monat.


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Quelle Youtube: PAYROLL KOLLEGE


Sachbezug oder Barlohn?

Nicht jeder Gutschein ist automatisch steuerfrei. Entscheidend ist: Wie funktioniert das Ding.

Sachlohn liegt nur vor, wenn:

  • der Gutschein nicht in Bargeld ausgezahlt werden kann
  • das Guthaben nicht auf ein Konto übertragbar ist
  • die Einlösung auf bestimmte Waren oder Händler beschränkt ist

Was rausfliegt: Prepaid-Karten, die überall einsetzbar sind oder Online-Guthaben, das man auszahlen kann.

Prüfung vom Finanzamt

Gutscheine sind in Betriebsprüfungen längst ein echter Dauerbrenner. Was früher als nette Aufmerksamkeit durchging, wird heute schnell zum Problem, wenn die Details nicht stimmen. Besonders kritisch wird es, wenn die Gutscheine nicht klar auf bestimmte Anbieter begrenzt sind oder wenn die Karten am Ende wie klassische Kreditkarten funktionieren. Auch der fehlende Nachweis, wer wann welchen Gutschein erhalten hat, sorgt regelmäßig für Ärger.

Und dann ist es aus mit der steuerfreien Freude. Sobald etwas wackelt, wertet das Finanzamt die Zuwendung als Barlohn, es drohen Nachzahlungen für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Und das nicht nur für den aktuellen Monat, sondern gern auch rückwirkend über mehrere Jahre.

Wer auf Nummer sicher gehen will, achtet auf saubere Dokumentation, klare Regeln und regelmäßige Checks. Denn auch bei Gutscheinen ist gut gemeint nicht automatisch gut gemacht.

Tipps für Arbeitgeber

Wer steuerfreie Gutscheine nutzen will, sollte diese Spielregeln beachten:

  • Nur Anbieter nutzen, die nachweislich § 8 EStG-konform sind
  • Keine Gehaltsumwandlung, der Gutschein muss on top kommen
  • Monatlich 50-Euro-Grenze streng einhalten, auch bei mehreren Zuwendungen
  • Schriftlich dokumentieren: Wer hat wann was erhalten?

 


FAQ – Steuerfreie Gutscheine 2026

Wie hoch ist die Freigrenze?
50 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Wird sie überschritten, ist alles steuer- und beitragspflichtig.

Welche Gutscheine gelten als Sachlohn?
Nur solche, die auf bestimmte Waren, Dienstleistungen oder Anbieter begrenzt sind – ohne Auszahlungsoption.

Was zählt als Barlohn?
Guthaben, das auszahlbar, übertragbar oder universell einsetzbar ist (z. B. Prepaid-Karten).

Darf der Gutschein vom Gehalt abgezogen werden?
Nein. Er muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Wie wichtig ist die Dokumentation?
Sehr wichtig. Bei Prüfungen musst du nachweisen können, was wann an wen ausgegeben wurde.


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Quelle: Youtube PAYROLL KOLLEGE


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 Foto: Erstellt mit Midjourney.


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