So geht Payroll
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Foto: Erstellt mit Midjourney.
Eine falsche Verpflegungspauschale hier, ein vergessener A1-Antrag da – und schon flattert ein Prüfbericht mit saftigen Nachzahlungen ins Haus. Dienstreisen sind längst kein Spesenkram mehr, sondern ein echtes Compliance-Thema. Zwischen Reisekostenrecht, Sozialversicherung und Mindestlohngesetz lauern einige Stolperfallen. Wer nicht aufpasst, zahlt richtig drauf.
Wenn das Frühstück im Hotel inklusive ist, darf die volle Verpflegungspauschale nicht gezahlt werden. Sonst wird es schnell steuerpflichtig. Und nach drei Monaten am selben Einsatzort entfällt die Steuerfreiheit sowieso, falls nicht eine Pause von mehr als vier Wochen dazwischen liegt.
Stellt der Arbeitgeber das Frühstück oder ist es im Hotelpreis enthalten, müssen 2,30 Euro (für 2025) als geldwerter Vorteil angesetzt werden. Das gilt auch bei Seminaren oder Tagungen. Wer das übersieht, produziert ungewollt steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Wenn Mitarbeiter ins EU-Ausland geschickt werden, geht das nur mit A1-Bescheinigung. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Das gilt auch für kurze Einsätze, z. B. auf Messen oder Schulungen.
Arbeit auf Reisen ist echte Arbeitszeit. Wer im Zug Mails schreibt, beim Kunden Meetings hat oder für den Chef unterwegs ist, arbeitet im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Und das muss dokumentiert werden. Seit dem BAG-Urteil von 2022 (Az. 1 ABR 22/21) gilt: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen, auch für Dienstreisen. Grundlage dafür ist ein Urteil des EuGH.
Reisezeit zählt also, wenn aktiv gearbeitet wird. Sitzen im Flieger oder Warten im Hotel kann auch dazugehören, je nach Einsatz. Wichtig ist, dass die Zeit vollständig und korrekt erfasst wird. Sonst drohen Ärger und Nachzahlungen bei der Prüfung.
Wenn Subunternehmer den Mindestlohn nicht einhalten, haftet der Auftraggeber mit bis zu 500.000 Euro. Das nennt sich Bürgenhaftung und trifft oft die Bereiche Logistik, Bau und IT. Wer hier nicht prüft, zahlt am Ende doppelt.
Moderne Systeme prüfen automatisch die A1-Pflichten, Pauschalen und Hotelkosten. Das trägt zu rechtssicheren Abrechnungen bei.
Vom Antrag über die Genehmigung bis zur Abrechnung gilt stets die goldene Regel: Wer dokumentiert, haftet weniger. Ein sauberer Prozess schützt das HR-Team, auch bei Betriebsprüfungen.
Wer die Regeln kennt, macht weniger Fehler. Besonders wichtig ist das für Teams mit vielen Auslandsreisen oder Subunternehmern.
Wer Dienstreisen noch immer wie vor zehn Jahren behandelt, geht fahrlässig vor. Die Vorschriften sind komplexer, die Prüfungen härter, die Bußgelder höher. Es ist unbedingt zu empfehlen, alle Prozesse auf Vordermann zu bringen, nach Möglichkeit zu digitalisieren und die passenden Schulungen durchführen.
Die Dreimonatsfrist bleibt bestehen. Nach drei Monaten am selben Ort wird die Pauschale steuerpflichtig, falls es zwischendurch keine Pause über vier Wochen gab.
Dies ist der Fall, wenn das Frühstück im Hotelpreis enthalten oder vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Die braucht man, ohne A1 drohen Bußgelder bis 5.000 Euro. Die Bescheinigung muss vor Reiseantritt elektronisch vorliegen.
Als Auftraggeber haftest du für Verstöße deiner Subunternehmer. Die Bußgelder können bis zu 500.000 Euro betragen.
Seit dem BAG-Urteil 2022 ist eine lückenlose Zeiterfassung Pflicht, auch unterwegs.
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ÜBER DIE AUTORIN

Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
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Dr. Michaela Felisiak
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Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
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Martin Stolzenburg | Mister bAV®
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
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Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
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Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“

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