So geht Payroll
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Foto: Erstellt mit Midjourney.
„Bin ich auf Dienstreise oder nicht?“ Diese Frage wirkt erstmal harmlos, kann aber richtig teuer werden. Denn steuerfrei gibt es Fahrtkosten, Verpflegung und Hotel nur dann, wenn eine echte Auswärtstätigkeit vorliegt. Für die Payroll und alle mit Spesenabrechnung befassten HR-Profis ist das ein echter Dauerbrenner. Und genau deshalb räumen wir heute mit den größten Irrtümern auf.
Wer nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitet, sondern woanders unterwegs ist, kann steuerfreie Reisekosten bekommen. Damit das klappt, muss die „erste Tätigkeitsstätte“ sauber definiert sein.
Erste Tätigkeitsstätte = dauerhaft zugeordneter Arbeitsplatz laut Vertrag oder Direktionsrecht.
Auswärtstätigkeit = jede beruflich bedingte Tätigkeit außerhalb dieser festen Einrichtung.
Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung können nur im Rahmen einer Auswärtstätigkeit steuerfrei erstattet werden. So steht’s im Gesetz und so sieht das auch der Prüfer bei der nächsten Betriebsprüfung.
Viele Unternehmen tappen bei der Abrechnung in klassische Fallen. Und das kann teuer werden. Hier sind drei besonders häufige Fragen:
Wenn du folgenden Punkte beachtest, bist du auf der sicheren Seite:
Ohne echte Auswärtstätigkeit gibt es keine steuerfreie Abrechnung. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft jetzt seine Arbeitsverträge und Einsatzpläne.
Was ist der Unterschied zwischen Dienstreise und Auswärtstätigkeit?
Die Dienstreise ist ein betrieblicher Begriff. Steuerlich zählt nur, ob außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet wird. Dann liegt eine Auswärtstätigkeit vor.
Wie wird die erste Tätigkeitsstätte definiert?
Laut Gesetz ist die erste Tätigkeitsstätte eine dauerhaft zugeordnete, ortsfeste Einrichtung. Wenn kein Vertrag das regelt, zählt die tatsächliche Arbeitszeit, also zwei Tage pro Woche oder mehr als ein Drittel der Zeit.
Welche Verpflegungspauschalen gelten 2026?
– 14 € bei mehr als 8 Stunden
– 28 € bei 24 Stunden
– je 14 € für An- und Abreisetage
Was passiert nach drei Monaten am gleichen Ort?
Dann endet die Steuerfreiheit der Verpflegungspauschale; es sei denn, es gibt eine Unterbrechung von über vier Wochen.
Zählt Homeoffice als Auswärtstätigkeit?
Das häusliche Arbeitszimmer ist keine auswärtige Tätigkeit, also nein.
ÜBER DIE AUTORIN

Sina Schmidt
Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.
Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.
Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.
ÜBER DIE AUTORIN

Dr. Michaela Felisiak
ÜBER DEN AUTOR

Dr. Dominik Sorber
Dominik ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei POELLATH + Partners.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ferner ist er Autor zahlreicher fachlicher Aufsätze und tritt als Referent bei Fachkonferenzen auf. Zudem engagiert er sich als Experte für innovative Mandantenberatung in den Bereichen Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz.
ÜBER DEN AUTOR

Stephan Timper
ÜBER DEN AUTOR

Martin Stolzenburg | Mister bAV®
Martin hat sich Ende der 1990er Jahre auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert und ist heute als „Mr. bAV®“ bekannt.
Er berät seit fast 30 Jahren Unternehmen und ihre Beschäftigten zur bAV und kann als unabhängiger Makler in die jeweilige bAV-Historie einsteigen sowie anschließend alte und neue Verträge gleichermaßen betreuen.
ÜBER DEN AUTOR

Markus Matt
Markus ist HR-Fachjournalist und Dipl. Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt, nahezu durchgängig mit einem klaren Fokus auf die Welt der Entgeltabrechnung.
Mehr als Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins- Außerdem hat er sich einen Namen als Autor, Moderator und Podcaster gemacht. Markus ist Inhaber einer Unternehmensberatung.
ÜBER DEN AUTOR

Kai Fröhling
Kai ist ein erfahrener Payroll-Experte und Fachdozent mit Schwerpunkt. Als PAYROLL KOLLEGE® betreibt er einen YouTube-Kanal und zudem gemeinsam mit Markus den Podcast „So geht Payroll“, auf dem er komplexe Themen der Gehaltsabrechnung verständlich erklärt.
Der gelernte Konditor und Bürokaufmann entdeckte vor rund 10 Jahren seine Leidenschaft für die Entgeltabrechnung, die ihn nie wieder losließ. Seine Mission ist: „Dinge einfach machen!“

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