So geht Payroll
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Was gibt's Neues im Bereich Lohnsteuer?

Was gibt's Neues im Bereich Lohnsteuer?

Foto: Erstellt mit Midjourney.

Sinas Senf

In ihrer Kolumne gibt Sina Einblicke in die Herausforderungen und Besonderheiten der Payroll aus der Sicht einer Steuerberaterin.


Die Podcast-Folge mit Sina:

https://podcasters.spotify.com/pod/show/kai-frhling/episodes/Die-Steuerberatungs-Payrollerin-e2d8lhj


Heute:

Hier kommen ein paar wichtigste Infos zur Lohnsteuer, die 2025 auf euch zugekommen sind.
Macht euch bereit für ein bisschen Entlastung – aber auch für ein paar Neuerungen, die ihr im Blick behalten solltet!


Höherer Grundfreibetrag – mehr Netto vom Brutto

Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums sorgt dafür, dass die steuerliche Belastung sinkt und die sogenannte kalte Progression abgefedert wird.

Was bedeutet das konkret?

Seit dem 01.01.2025 steigt der Grundfreibetrag auf 12.084 Euro. Klingt nicht nur nett, sondern hat auch echte Vorteile:
  • Der Solidaritätszuschlag wird bei alleinstehenden Steuerpflichtigen erst ab einem Einkommen von etwa 73.000 Euro im Jahr berechnet.
  • Für alle mit einem niedrigeren Einkommen bedeutet das: mehr Geld im Portemonnaie!

Fünftelregelung – Arbeitgeber atmen auf, Arbeitnehmer nicht unbedingt

Bisher hatten Arbeitgeber bei bestimmten außerordentlichen Einkünften – wie Abfindungen, Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten – die Fünftelregelung (§ 34 EStG) anwenden müssen. Für Arbeitgeber und Abrechner war das oft ein Riesenaufwand, aber für Arbeitnehmer ein Vorteil, weil die Lohnsteuer dadurch in der Regel niedriger ausfiel.

Was hat sich ab 2025 geändert?

  • Arbeitgeber müssen die Fünftelregelung nicht mehr anwenden. Die Abrechnung erfolgt künftig ohne die aufwendige Berechnungsmethode.  Für Arbeitgeber und Abrechner bedeutet das eine echte Entlastung!

  • Nachteil für Arbeitnehmer: Die Fünftelregelung gibt’s zwar weiterhin, aber ab 2025 nur noch über die Einkommensteuererklärung. Das heißt, ihr müsst die zu viel gezahlte Lohnsteuer nachträglich zurückholen – und das geht eben erst nach Jahresende, wenn die Einkommensteuererklärung eingereicht ist.

💡 Tipp von mir:


Habt das im Hinterkopf, wenn ihr 2025 mit außerordentlichen Einkünften rechnet.
Es könnte einen Liquiditätsengpass geben, bis ihr die Rückerstattung bekommt.

Das waren die wichtigsten News zur Lohnsteuer 2025. Ich hoffe, ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen! Natürlich bleibt es spannend, und ich werde euch über alle steuerlichen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Das Wichtigste in Kürze

Zum 1.1.2025 wurde der Grundfreibetrag auf 12.084 Euro erhöht, die Steuerlast verringert sich und der Solidaritätszuschlag greift erst ab rund 73.000 Euro. Gleichzeitig entfällt für Arbeitgeber die Pflicht zur Anwendung der Fünftelregelung bei außerordentlichen Einkünften, Arbeitnehmer müssen die damit verbundene Steuerentlastung künftig selbst über die Einkommensteuererklärung beantragen.


Wer ist Sina Schmidt?

Sina ist Steuerberaterin und berät Mandanten zu komplexen steuerlichen Fragestellungen.

Doch das ist noch nicht alles, denn sie leitet auch ein Lohnservice-Team und ist der Payroll stark verbunden. Diese seltene Kombination macht sie zu einer wertvollen Ansprechpartnerin.

Durch ihre Expertise verbindet sie Steuerberatung und Payroll-Wissen zu einer ganzheitlichen Beratungsleistung. Sina arbeitet bei LPJ - Tax Law Transformation.


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