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Sofortmeldung nicht vergessen

Sofortmeldung nicht vergessen

Foto: Selbst erstellt von Kai Fröhling.

Mit den ersten warmen Tagen füllen sich die Außengastronomie, auf dem Bau wird wieder durchgestartet – und auch in Hotels und Biergärten läuft die Saison an. Klar, dass da schnell mal Personal gebraucht wird. Was viele aber vergessen: In bestimmten Branchen muss noch vor dem ersten Arbeitseinsatz eine Sofortmeldung raus. Und wenn die fehlt, kann es richtig ungemütlich werden.

Gerade in Wirtschaftsbereichen mit erhöhtem Risiko für Schwarzarbeit – wie Gastronomie, Bau oder Gebäudereinigung – ist die Sofortmeldung Pflicht. Und zwar unabhängig davon, ob die Person als Minijobber, kurzfristig oder voll beschäftigt ist. Spätestens mit Arbeitsbeginn muss die Meldung über das SV-Meldeportal bei der Rentenversicherung eingehen – sonst droht bei einer Zollprüfung ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Unser Tipp: Wer Aushilfen für die Saison einstellt, sollte die Sofortmeldung ganz oben auf die To-do-Liste setzen – noch vor der eigentlichen Anmeldung bei der Krankenkasse. Und wer unsicher ist, ob das im eigenen Betrieb gilt: Einfach bei der Krankenkasse oder Minijob-Zentrale nachfragen, bevor’s teuer wird.


Die Podcast-Folge zum Thema:

Podcast-Folge: Sofortmeldung

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