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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Foto: Selbst erstellt von Kai Fröhling.

Die Idee klingt erstmal fair: Beide Eltern kümmern sich nach der Trennung gleich viel ums Kind – also sollte auch der Steuervorteil für Alleinerziehende geteilt werden, oder? Falsch gedacht! Der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro (plus 240 Euro für jedes weitere Kind) kann steuerlich nicht gesplittet werden. Entscheiden müssen sich die Eltern selbst, wer den Betrag bekommt. Gibt es keine Einigung, zieht das Finanzamt die einfache Linie: Derjenige erhält den Vorteil, auf dessen Konto auch das Kindergeld fließt.

Übrigens: Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil schon vor Jahren bestätigt – gerecht oder nicht, so ist es nun mal. Also besser rechtzeitig abstimmen, bevor’s zum Steuerstreit kommt.

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