So geht Payroll
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Die berühmte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die berühmte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die berühmte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Neues Jahr, neue Herausforderungen – vor allem für alle, die sich mit Payroll und Personalabrechnung beschäftigen. Da steht die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wieder ganz oben auf der To-do-Liste. Denn jedes Jahr um diese Zeit geht’s darum, zu prüfen: Bleibt ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, oder wird er versicherungsfrei – und hat damit die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln? Doch wie immer steckt der Teufel im Detail.

Das musst Du wissen!
Unsicherheiten, die jede Payroll-Abteilung kennt

Eine der größten Fragen, die dabei regelmäßig auftaucht: Was ist mit bereits bekannten Veränderungen im neuen Jahr?

Ein paar Beispiele:

  • Teilzeit ab Juli: Muss das in die Beurteilung zum Jahreswechsel einfließen?
  • Elternzeit ab Frühjahr: Und was heißt das für jemanden, der aktuell privatversichert ist? Muss die Person zurück in die GKV? Wenn ja, ab wann genau?

Das klingt kompliziert? Ist es auch – zumindest auf den ersten Blick. Aber keine Sorge, wir haben die Fakten für Dich zusammengetragen. 👇

Was sagen die Gerichte und der GKV-Spitzenverband dazu? ⚖️

Ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.06.2018 (Az.: B 12 KR 8/16 R) bringt Licht ins Dunkel. Und der GKV-Spitzenverband hat in seinen „Grundsätzlichen Hinweisen“ vom 20.03.2019 die Sache nochmals präzisiert.

Hier das Wichtigste in Kurzform:

Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Hat ein Arbeitnehmer die JAEG im letzten Jahr überschritten, wird aber im neuen Jahr – z. B. wegen Teilzeit oder Elternzeit – voraussichtlich darunter liegen, bleibt er in der GKV pflichtversichert.

Versicherungsfreie Arbeitnehmer

Ist ein Arbeitnehmer dagegen schon privatversichert, ändert sich der Status erst dann, wenn das Ereignis tatsächlich eintritt. Selbst wenn die Änderung (z. B. Elternzeit) schon zum 1.1. feststeht, bleibt die Versicherungsfreiheit bestehen, bis der Zeitpunkt tatsächlich erreicht ist. Die Versicherungspflicht greift also erst ab dem Tag, an dem die JAEG unterschritten wird.


Was heißt das konkret für Dich?

Für alle Payroll-Spezialisten heißt das: Eine saubere vorausschauende Beurteilung ist entscheidend – aber keine Panik!

  • Schau genau hin: Welche Änderungen stehen fest, und wann treten sie ein?
  • Halte Dich an die Richtlinien: Die Hinweise des GKV-Spitzenverbands geben Dir klare Leitplanken.
  • Bleib dran: Updates bei den gesetzlichen Vorgaben sind möglich. Es lohnt sich, regelmäßig den Überblick zu behalten.

Mit dem Wissen bist Du perfekt vorbereitet, um Deine JAEG-Prüfungen stressfrei zu meistern.
Und denk dran: Payroll-Profis wie Du sorgen dafür, dass am Ende alles stimmt – auch bei den kniffligen Fällen.

Euer Stephan Timper


Das Wichtigste in Kürze:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet, ob Arbeitnehmer in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Änderungen wie Teilzeit oder Elternzeit beeinflussen den Status, aber die Versicherungspflicht tritt erst ein, wenn die JAEG tatsächlich unterschritten wird.


Wer ist Stephan Timper?

Stephan ist ein renommierter Sozialversicherungsfachangestellter mit über 35 Jahren Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
Seit 2017 arbeitet er als Key-Account-Manager bei der BIG direkt gesund und ist dort für die Region Südost zuständig. Neben seiner Haupttätigkeit engagiert sich Timper als Dozent für Sozialversicherung und gibt damit sein umfangreiches Fachwissen an andere weiter.

 

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